Erlaubnispflicht
Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) für eine andere Person bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, muss eine Erlaubnis besitzen.
Der Antrag muss persönlich von der*dem zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person hier in den Diensträumen gestellt werden. Zur vorherigen Zusendung von Antragsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Sachbearbeitung auf.
Versteigerungen im Internet unterliegen nicht den gewerberechtlichen Bestimmungen.
Sachverständige
Die Zulassung als Sachverständige*r (öffentliche Bestellung) wird durch die Industrie- und Handelskammer zu Essen vorgenommen. Bitte fordern Sie dort entsprechende Informationen ein.
Rechtsgrundlagen
- § 34b Gewerbeordnung
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen
- Tarifstelle 12.9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
Antragsunterlagen für eine Erlaubnis
Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
- Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig.
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister
Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.
Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an.
zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen
Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
- die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister)
- Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.
Fristen
Die Durchführung von Versteigerungen muss spätestens 14 Tage vor dem Termin der für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsbehörde und der Industrie- und Handelskammer angezeigt werden. Auf Antrag kann die Anzeigefrist verkürzt werden.
Der Anzeige sind der Text der Pressebekanntmachung und eine Ausfertigung der Versteigerungsbedingungen, sowie in Einzelfällen eine Auflistung der zur Versteigerung kommenden beweglichen Sachen beizufügen.
Kosten
In Essen wird für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes eine Gebühr von einheitlich 400 EURO erhoben.
Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen verursacht weitere Kosten von 13 EURO pro Person und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.
Die Verkürzung von Anzeigefristen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind gegen eine Gebühr von 10 EURO bis zu 100 EURO möglich. Wenden Sie sich bitte im Einzelfall über die unten stehenden Kontaktangaben an die Sachbearbeitung.
Zahlungsweisen
Barzahlung
EC-Karte
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Gewerbeangelegenheiten
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 8832242
- E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de