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Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.



Antragsunterlagen für Einzelpersonen und Mitglieder von Personengesellschaften

Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.

Die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind daher bei Beantragung der Erlaubnis folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:

  • Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
  • Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
  • Auskünfte aus dem Insolvenzregister oder dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig
  • Auszüge aus dem Bundeszentralregister
    Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
    Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
    Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich
    Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im Online-Verfahren an.
  • Nachweise einer Berufshaftpflichtversicherung, sofern der Teilbereich „Wohnimmobilienverwaltung“ § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO beantragt wird.

Entscheidung über die Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Rechte, fremder Grundstücke und fremder grundstücksgleicher Rechte
(§ 34 b Abs. 1 GewO) Tarifstelle 10.1.1.9.1: 475 Euro

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: je 13 Euro


Zuständige Einrichtungen
Gewerbeangelegenheiten
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 8832242
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de
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