Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der*die Auftraggeber*in oder der*die Bieter*in erforderlich ist.
Keine Erlaubnispflicht besteht für:
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler*innen oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler*innen vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten oder Beamtinnen vorgenommen werden, oder
- Versteigerungen, zu denen als Bieter*innen nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund iSv §34b Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 GewO (Unzuverlässigkeit oder ungeordnete Vermögensverhältnisse) vorliegt.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede*n geschäftsführende*n Gesellschafter oder Gesellschafterin erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen ist grundsätzlich auf die vertretungsberechtigten Personen abzustellen, wobei sämtliche vertretungsberechtigte Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Erlaubnis ist personengebunden, das heißt Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.
Antragsunterlagen für Einzelpersonen und Mitglieder von Personengesellschaften
Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
Die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des*der Antragstellers*Antragstellerin.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind daher bei Beantragung der Erlaubnis folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:
- Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
- Auskünfte aus dem Insolvenzregister oder dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister
Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich
Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im Online-Verfahren an. - Nachweise einer Berufshaftpflichtversicherung, sofern der Teilbereich „Wohnimmobilienverwaltung“ § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO beantragt wird.
Entscheidung über die Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Rechte, fremder Grundstücke und fremder grundstücksgleicher Rechte
(§ 34 b Abs. 1 GewO) Tarifstelle 10.1.1.9.1: 475 Euro
Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: je 13 Euro
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Versteigerererlaubnis
- Anzeige einer Versteigerung
- Anzeige einer Versteigerung (Fristverkürzung)
- Zuständige Einrichtung
-
- Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-32242
- E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als sachkundiger Versteigerer