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SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.


SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.

Bankverbindungen der Stadt Essen

Geldinstitut

IBAN

BIC

Sparkasse Essen

DE09 3605 0105 0000 5600 03

SPESDE3EXXX

Deutsche Postbank

DE96 3601 0043 0000 2884 38

PBNKDEFFXXX

Online-Überweisung über die Paypage der Stadt Essen

Forderungen der Stadt Essen können Sie auch direkt bargeldlos überweisen. Folgende Bezahlverfahren stehen Ihnen zur Verfügung.

  • Giropay
  • Visa (in Vorbereitung)
  • Mastercard (in Vorbereitung)
  • PayPal (in Vorbereitung)

Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (zum Beispiel Vertragsgegenstand).


  • SEPA-Überweisung

  • SEPA-Lastschrift


Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.

Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.

Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.

Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen