BIS: Suche und Detail

SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.

Bankverbindungen der Stadt Essen

Geldinstitut
IBAN
BIC
Sparkasse Essen DE09 3605 0105 0000 5600 03 SPESDE3EXXX
Deutsche Postbank DE96 3601 0043 0000 2884 38 PBNKDEFFXXX

Online-Überweisung über die Paypage der Stadt Essen

Forderungen der Stadt Essen können Sie auch direkt bargeldlos überweisen. Folgende Bezahlverfahren stehen Ihnen zur Verfügung.

  • Giropay
  • Paydirekt
  • Visa (in Vorbereitung)
  • Mastercard (in Vorbereitung)
  • PayPal (in Vorbereitung)

Voraussetzungen

Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (zum Beispiel Vertragsgegenstand).


Zahlungsweisen

SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschrift


Hinweise und Besonderheiten

Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.

Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.

Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.

Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen


Weitere Informationen

Mitteilung an die Finanzbuchhaltung

Onlinedienstleistungen
Allgemeines Zahlformular
SEPA-Mandat
Zahlungsverkehr mit der Stadt Essen, Bankbuchhaltung

SEPA-Lastschriftmandate

Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.

Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
  • Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
  • Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.

Bankverbindungen der Stadt Essen

Geldinstitut
IBAN
BIC
Sparkasse Essen DE09 3605 0105 0000 5600 03 SPESDE3EXXX
Deutsche Postbank DE96 3601 0043 0000 2884 38 PBNKDEFFXXX

Online-Überweisung über die Paypage der Stadt Essen

Forderungen der Stadt Essen können Sie auch direkt bargeldlos überweisen. Folgende Bezahlverfahren stehen Ihnen zur Verfügung.

  • Giropay
  • Paydirekt
  • Visa (in Vorbereitung)
  • Mastercard (in Vorbereitung)
  • PayPal (in Vorbereitung)

Mitteilung an die Finanzbuchhaltung

SEPA, Bankverbindung, Bankverbindungen, Überweisung, Zahlung, bezahlen, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsvorankündigung, Vollstreckungsankündigung, Vollziehung, Vollziehungsbeamter, Stadtkasse, Kontoverbindung, Kontowechsel, Wechsel Bankverbindung, Erstattung, Lastschriftverfahren, Abbuchungsermächtigung, Erstattung, Pfändung, Paypage, PayPal, Giropay, Paydirekt, Visa, Mastercard, Online-Bezahlung, SEPA-Lastschriftmandate, Bankverbindungen/Girokonten der Stadt Essen, Zahlungsverkehr, Paypage, Online-Bezahlung https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41342/show
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821142
Bankbuchhaltung, Cash-Management, Stammdatenpflege, Service-Desk, Großkunden und Klärungsbestand
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821123