SEPA-Lastschriftmandate
Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.
SEPA-Lastschriftmandate
Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Folkwangmusikschule, Kindergartenbeiträge) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.
Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen, höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
- Sie ersparen sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
- Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Stadt Essen überweisen.
Bankverbindungen der Stadt Essen
Geldinstitut | IBAN | BIC |
Sparkasse Essen | DE09 3605 0105 0000 5600 03 | SPESDE3EXXX |
Deutsche Postbank | DE96 3601 0043 0000 2884 38 | PBNKDEFFXXX |
Online-Überweisung über die Paypage der Stadt Essen
Forderungen der Stadt Essen können Sie auch direkt bargeldlos überweisen. Folgende Bezahlverfahren stehen Ihnen zur Verfügung.
- Giropay
- Visa (in Vorbereitung)
- Mastercard (in Vorbereitung)
- PayPal (in Vorbereitung)
Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (zum Beispiel Vertragsgegenstand).
SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschrift
Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.
Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.
Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.
Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Finanzbuchhaltung umgehend schriftlich zu benachrichtigen
- Onlinedienstleistungen
- Allgemeines Zahlformular
- SEPA-Mandat
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- Zuständige Einrichtung
-
- Bankbuchhaltung, Cash-Management, Stammdatenpflege, Service-Desk, Großkunden und Klärungsbestand
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21888
- Fax: +49 201 8821123