Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Essen bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie telefonisch, online oder schriftlich (auch per FAX) beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
WICHTIG:
Angabe über die Stelle für die die Bescheinigung benötigt wird.
Unterlagen
bei telefonischer und schriftlicher Beantragung - keine -
In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort mitnehmen.
Kosten
Keine
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
- Zuständige Einrichtungen
-
- Forderungsmanagement
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21888
- E-Mail: mahnung@essen.de