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Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Essen bestehen.

Bitte vermeiden Sie mehrfache Beantragungen (auf unterschiedlichen Wegen).

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

Zum Beispiel:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen Reisegewerbekarten
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie online, hier auf dieser Seite unter "Onlinedienstleistungen", telefonisch oder schriftlich (auch per FAX) beantragen.

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu, bzw. direkt an die von Ihnen angegebene Behörde/Stelle.

Wichtig!

Die Bearbeitung kann in Stoßzeiten bis zu drei Wochen dauern. Wir bitten Sie darum, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen, da diese zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen. Sollte die Bescheinigung nach drei Wochen noch nicht vorliegen, dann kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch (ServiceDesk: +49 201 88 21888) oder per E-Mail (mahnung@finanzbuchhaltung.essen.de).

Bitte fordern Sie Ihre Bescheinigung nicht mehrfach auf verschiedenen Wegen an, da dies zu unnötigen Verzögerungen führt.


Rechtsgrundlagen

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Essen, Abteilung für Steuerverwaltung


Voraussetzungen

WICHTIG:

Angabe über die Stelle für die die Bescheinigung benötigt wird.


Unterlagen

Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung - keine -

In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort mitnehmen.


Kosten

Keine

Onlinedienstleistungen
Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
Onlinedienstleistungen
Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
Zuständige Einrichtungen
Forderungsmanagement
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21888
E-Mail: mahnung@essen.de
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wichtig!

Die Bearbeitung kann in Stoßzeiten bis zu drei Wochen dauern. Wir bitten Sie darum, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen, da diese zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen. Sollte die Bescheinigung nach drei Wochen noch nicht vorliegen, dann kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch (ServiceDesk: +49 201 88 21888) oder per E-Mail (mahnung@finanzbuchhaltung.essen.de).

Bitte fordern Sie Ihre Bescheinigung nicht mehrfach auf verschiedenen Wegen an, da dies zu unnötigen Verzögerungen führt.

Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung - keine -

In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort mitnehmen.

Steuerliche, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bescheinigung, Steuersachen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41344/show
Forderungsmanagement
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821142