Es wird bescheinigt, dass die Regelungen der §§ 1025 oder 1026 BGB für ein Grundstück zutreffen und somit eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit für dieses Grundstück gegenstandslos ist.
Unter Vorlage dieser Bescheinigung kann der*die Eigentümer*in beim Grundbuchamt die Löschung der Grunddienstbarkeit hinsichtlich des Grundstücks beantragen. Die Bescheinigung wird aufgrund des Liegenschaftskatasters in Verbindung mit der Eintragungsbewilligung der Grunddienstbarkeit erstellt und ersetzt die Löschungsbewilligung der Berechtigten.
Insbesondere bei einer größeren Anzahl von Berechtigten stellt diese Art der Bescheinigung eine sinnvolle Alternative zu den gesetzlich vorgeschriebenen Löschungsbewilligungen dar.
Ein Beispiel zur Anwendung finden Sie unter "Downloads".
Die Gebührenberechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß dem Gebührentarif (VermWertGebT).
Dienste finden:
- Downloads
- Bescheinigung nach §1026 BGB
- Zuständige Einrichtung
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- Liegenschaftskataster
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62541
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