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Langfristiges Ziel des Liegenschaftskatasters ist es, für alle Grenz- und Gebäudepunkte Koordinaten zu bestimmen (Koordinatenkataster).


Rechnerische Katastererneuerung

Eine aufwändige Neuvermessung größerer Gebiete scheidet aus Kostengründen aus. Daher bietet sich die kostengünstige rechnerische Katastererneuerung an. Unter Verwendung vorhandener Vermessungen wird mit modernen Rechenmethoden (Ausgleichung) die rechentechnisch bestmögliche Koordinate ermittelt. Trotz qualitativ guter Vermessungen konnten früher mangels technischer Möglichkeiten diese Berechnungen nicht durchgeführt werden. Mit den berechneten Koordinaten wird der Kartengrundriss angepasst sowie die Grundstücksflächen neu berechnet und ggf. falsche Flächenangaben korrigiert. Zusätzlich werden die früheren Vermessungen auf Fehlerfreiheit überprüft.

Umlegung

Bei einer Umlegung handelt es sich um ein Bodenordnungsverfahren im städtischen Umfeld. Das Liegenschaftskataster führt die katastertechnische Bearbeitung der Umlegung aus. Der Fachbereich 68 bearbeitet in Verbindung mit dem Umlegungsausschuss den verwaltungstechnischen Teil der Umlegung.

Sonstige Berechnungen

Als Grundlage für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen werden die in dem Gebiet bereits vorhandenen Gebäude- und Grenzpunkte neu berechnet. Die weitere Planung baut dann darauf auf.

 


Zuständige Einrichtungen
Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62582
Fax: +49 201 88-62006
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Liegenschaftskataster