Ein Unschädlichkeitszeugnis ermöglicht die Veräußerung eines kleinen Grundstücksteils (Trennstück) frei von grundbuchlichen Belastungen.
Das Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass das Trennstück im Verhältnis zum größeren verbleibenden Grundstücksteil von geringem Wert und Umfang ist und daher kein Nachteil für die Berechtigten der grundbuchlichen Belastungen des Trennstücks entsteht. Es ersetzt die Löschungsbewilligungen der Berechtigten des Trennstücks.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach VermWertKostT in Verbindung mit VermWertKostO NRW.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
-
- Vermessungsunterlagen, Katasterauskunft, Katasterarchiv
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Frank Sander Sachgebietsleiter
- Tel.:
- +49 201 88-62582
- E-Mail:
- frank.sander@amt62.essen.de