BIS: Suche und Detail

Ein Unschädlichkeitszeugnis ermöglicht die Veräußerung eines kleinen Grundstücksteils (Trennstück) frei von grundbuchlichen Belastungen.

Das Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass das Trennstück im Verhältnis zum größeren verbleibenden Grundstücksteil von geringem Wert und Umfang ist und daher kein Nachteil für die Berechtigten der grundbuchlichen Belastungen des Trennstücks entsteht. Es ersetzt die Löschungsbewilligungen der Berechtigten des Trennstücks.


Kosten

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach VermWertKostT in Verbindung mit VermWertKostO NRW.

 

Zuständige Einrichtungen
Vermessungsunterlagen, Katasterauskunft, Katasterarchiv
Lindenallee 10
45127 Essen
Liegenschaftskataster
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Sander Sachgebietsleiter

Tel.:
+49 201 88-62582
E-Mail:
frank.sander@amt62.essen.de
Unschädlichkeitszeugnis

Das Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass das Trennstück im Verhältnis zum größeren verbleibenden Grundstücksteil von geringem Wert und Umfang ist und daher kein Nachteil für die Berechtigten der grundbuchlichen Belastungen des Trennstücks entsteht. Es ersetzt die Löschungsbewilligungen der Berechtigten des Trennstücks.

Unschädlichkeitszeugnis, Löschungsbewilligung, Zeugnis, Grundbuch https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41387/show
Vermessungsunterlagen, Katasterauskunft, Katasterarchiv
Lindenallee 10 45127 Essen

Herr

Frank

Sander

Sachgebietsleiter

+49 201 88-62582
frank.sander@amt62.essen.de
Liegenschaftskataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Fax +49 201 8862006

Herr

Frank

Sander

Sachgebietsleiter

+49 201 88-62582
frank.sander@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-62000
Fax +49 201 8862005

Herr

Frank

Sander

Sachgebietsleiter

+49 201 88-62582
frank.sander@amt62.essen.de