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Mehrere Flurstücke, die ein örtlich und wirtschaftlich einheitliches Grundstück bilden, können unter bestimmten Bedingungen zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

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Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
Zuständige Einrichtungen
Liegenschaftskataster
Lindenallee 10
45127 Essen
Fax: +49 201 8862006
E-Mail: kataster@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Sander Sachgebietsleiter

Tel.:
+49 201 88-62582
E-Mail:
frank.sander@amt62.essen.de
Verschmelzung von Flurstücken

Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.

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Liegenschaftskataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Fax +49 201 8862006

Herr

Frank

Sander

Sachgebietsleiter

+49 201 88-62582
frank.sander@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-62000
Fax +49 201 8862005

Herr

Frank

Sander

Sachgebietsleiter

+49 201 88-62582
frank.sander@amt62.essen.de