Mehrere Flurstücke, die ein örtlich und wirtschaftlich einheitliches Grundstück bilden, können unter bestimmten Bedingungen zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Dienste finden:
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- Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
- Zuständige Einrichtung
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- Liegenschaftskataster
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62541
- Fax: +49 201 88-62006
- E-Mail: kataster@amt62.essen.de