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Katastervermessungen dienen der Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters und werden daher auch als Fortführungsvermessungen bezeichnet.

Im Einzelnen handelt es sich bei den Fortführungsvermessungen um

  •  Teilungsvermessungen (Bildung von neuen Flurstücken durch Teilung bestehender Flurstücke)
  • Grenzvermessungen (Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen)
  • Gebäudeeinmessungen (Einmessung neuer Gebäude und neuer Anbauten)

Die ausführenden Vermessungsstellen reichen die Vermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.


Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem VermWertKostT in Verbindung mit der VermWertKostO NRW

 

Zuständige Einrichtungen
Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 8862520
Fax: +49 201 8862003
Liegenschaftskataster
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Übernahme von Katastervermessungen

Im Einzelnen handelt es sich bei den Fortführungsvermessungen um

  •  Teilungsvermessungen (Bildung von neuen Flurstücken durch Teilung bestehender Flurstücke)
  • Grenzvermessungen (Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen)
  • Gebäudeeinmessungen (Einmessung neuer Gebäude und neuer Anbauten)

Die ausführenden Vermessungsstellen reichen die Vermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.

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Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 8862520
Fax +49 201 8862003
Liegenschaftskataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Fax +49 201 8862006
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-62000
Fax +49 201 8862005