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Katastervermessungen dienen der Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters und werden daher auch als Fortführungsvermessungen bezeichnet.


Im Einzelnen handelt es sich bei den Fortführungsvermessungen um

  •  Teilungsvermessungen (Bildung von neuen Flurstücken durch Teilung bestehender Flurstücke)
  • Grenzvermessungen (Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen)
  • Gebäudeeinmessungen (Einmessung neuer Gebäude und neuer Anbauten)

Die ausführenden Vermessungsstellen reichen die Vermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.


Die Gebühren richten sich nach dem VermWertKostT in Verbindung mit der VermWertKostO NRW

 


Zuständige Einrichtungen
Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62582
Fax: +49 201 88-62006
Liegenschaftskataster
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster