Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Eingängen beziehungsweise bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Gebäuden.
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummernbezeichnungen für Gebäude amtlich vergeben. Der Eigentümer ist nach §126(3) Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen. Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung, Lesbarkeit, Art und Farbgestaltung entnehmen Sie bitte dem §5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vom 01.12.2002. Außerdem kann es erforderlich sein, vorhandene Hausnummern umzunummerieren. Die Vergabe kann formlos beantragt werden und ist kostenfrei.
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