Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Hauseingängen beziehungsweise bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Gebäuden.
Vergabe einer amtlichen Hausnummer
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummernbezeichnungen für Gebäude amtlich vergeben. Der Eigentümer ist nach §126(3) Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen. Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung, Lesbarkeit, Art und Farbgestaltung entnehmen Sie bitte dem § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vom 28.02.2017. Außerdem kann es erforderlich sein, vorhandene Hausnummern umzunummerieren. Die Vergabe kann formlos beantragt werden und ist kostenfrei.
Hausnummernbescheinigung
Auf Antrag wird eine Hausnummernbescheinigung (incl. Flurkartenauszug) zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. über die amtliche Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) erteilt. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW.
Dienste finden:
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- § 10 Hausnummer
- Zuständige Einrichtung
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- Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
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