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Eine Abmeldung ist nur noch notwendig bei einem Wegzug ins Ausland oder bei ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung in einer anderen Stadt. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss bei der Abmeldung nicht vorgelegt werden.


Die Abmeldung ist auch formlos auf schriftlichem Wege möglich. Geben Sie hierbei bitte das Datum des Auszugs an. Wichtig ist, dass Sie die Abmeldung persönlich unterschreiben. Die Abmeldebestätigung können wir übersenden, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Ein Vordruck für die Abmeldung steht alternativ unter „Links“ zur Verfügung.

Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich, die Verarbeitung im Melderegister findet jedoch erst am Tag des Auszugs statt.


§ 17 Abs. II Bundesmeldegesetz


  • Ausweisdokument

  • Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug
  • Frühestens 1 Woche vor Auszug

Gebührenfrei


  • Barzahlung

  • EC-Karte

  • Kreditkarte


  • Bei persönlicher Vorsprache: Sofort
  • Auf dem Schriftweg: Innerhalb weniger Tage