Eine Abmeldung ist nur noch notwendig bei einem Wegzug ins Ausland oder bei ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung in einer anderen Stadt. Die Abmeldung ist gebührenfrei. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss bei der Abmeldung nicht vorgelegt werden.
Die Abmeldung ist auch formlos auf schriftlichem Wege möglich. Geben Sie hierbei bitte das Datum des Auszugs an. Wichtig ist, dass Sie die Abmeldung persönlich unterschreiben. Die Abmeldebestätigung können wir übersenden, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Ein Vordruck für die Abmeldung steht alternativ unter „Links“ zur Verfügung.
Eine Abmeldung ist frühestens 14 Tage vor Auszug möglich, die Verarbeitung im Melderegister findet jedoch erst am Tag des Auszugs statt.
§ 17 Abs. II Bundesmeldegesetz
Ausweisdokument
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug
Frühestens 1 Woche vor Auszug
Gebührenfrei
Barzahlung
EC-Karte
Kreditkarte
Bei persönlicher Vorsprache: Sofort
Auf dem Schriftweg: Innerhalb weniger Tage
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- Zuständige Einrichtungen
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- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 8833218
- E-Mail: buergeramt@essen.de