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Für die dauerhafte Verbringung eines nicht zugelassenen oder zugelassenen Kraftfahrzeuges ins Ausland ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgesehen.

Es wird ausdrücklich empfohlen für die Ausfuhr eines Fahrzeuges Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, da es ansonsten zu Problemen mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland kommen kann.

Die Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge sind bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in Deutschland zu entrichten.


Antragsteller ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland müssen persönlich vorsprechen.

PKW mit einer Höhe von bis zu 2 Metern müssen zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassung im Parkhaus Isinger Tor, 4. Etage, Parkebene 8 vorgeführt werden. Diese Identifizierung erfolgt immer nach der Vorsprache bei der Sachbearbeitung zu jeder vollen Stunde während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, wo die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) oder in Englisch VIN und früher bekannt als Fahrgestellnummer zu finden ist, da Sie dem Mitarbeiter diese vorzeigen müssen und nicht vor Ort danach gesucht werden kann. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Windschutzscheibe oder auf anderen angebrachten Schildern ist zur Identifizierung nicht ausreichend.

Für die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde fällt eine gesonderte Gebühr in Höhe von 12,80 Euro an.

Das Parkhaus kann nicht von Fahrzeugen genutzt werden, die eine Höhe von 2m übersteigen sowie von LKW, Anhängern, Krädern oder Quads.

Diese Fahrzeuge sind ausnahmslos durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer anerkannten Prüfeinrichtung identifizieren zu lassen. Die entsprechende Bescheinigung hat am gleichen und am folgenden Tag Gültigkeit und muss im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden.

Sollten bereits abgegebene Vorgänge seitens der Zulassungsbehörde nicht am selben Tag bearbeitet werden können, ist die Bescheinigung auch für einen weiteren Folgetag gültig.

Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss eine Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Abbuchung der Kfz-Steuer von einem inländischen Konto erteilt werden.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen Steele erfolgen kann.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Erteilung von Ausfuhrkennzeichen kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.



  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Kennzeichenschilder
    Vorlage der Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung
    Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Export)
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren und $kosten.typ 34,60 EUR Es fallen Standardgebühren in Höhe von 34,60 Euro an.
Identifizierung durch die Zulassungsbehörde $kosten.typ 12,80 EUR Für die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde fällt eine gesonderte Gebühr in Höhe von 12,80 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.


PKW mit einer Höhe bis zu 2m müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde im Parkhaus Isinger Tor, 4. Etage, Parkebene 8 vorgeführt werden.

Für die Identifizierung durch die Zulassungsbehörde fällt eine gesonderte Gebühr in Höhe von 12,80 Euro an.

Das Parkhaus kann nicht von Fahrzeugen genutzt werden, die eine Höhe von 2m übersteigen sowie von LKW, Anhängern, Krädern oder Quads.

Diese Fahrzeuge sind ausnahmslos durch einen Sachverständigen einer anerkannten Prüfeinrichtung identifizieren zu lassen.

Die durch den Sachverständigen erstellte Bescheinigung hat am selben und am Folgetag Gültigkeit.

Sollten bereits abgegebene Vorgänge seitens der Zulassungsbehörde nicht am selben Tag bearbeitet werden können, ist die Bescheinigung auch für einen weiteren Folgetag gültig.