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Haben Sie von der zuständigen Bezirksregierung einen Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung als „Logopäde" oder „Logopädin" erhalten, können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Urkunde) beantragen. Nutzen Sie für den Antrag auf Erlaubnis das Formular rechts im Bereich Downloads.


Der Beruf der*des Logopädin*Logopäden ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Logopädin*Logopäde arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Logopäde" oder „Logopädin" führen.

Für die Ausstellung der Urkunde benötigen wir zunächst den Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung. Diesen erhalten Sie von der zuständigen Bezirksregierung Münster.

Die zusätzlich benötigten Dokumente finden Sie unter dem Punkt „Unterlagen“.



  • Sie haben eine vergleichbare ausländische Berufsqualifikation als Logopädin*Logopäde, die von der zuständigen Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde.
  • Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Logopädin*Logopäde und haben keine Vorstrafen.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet als Logopädin*Logopäde zu arbeiten.
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Dies entspricht in der Regel Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Für die Erteilung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Kopie des Bescheides der Bezirksregierung Münster über die Anerkennung der Gleichwertigkeit
  3. Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises bzw. des Aufenthaltstitels (wenn dem Ausweis keine gültige Meldeadresse zu entnehmen ist, wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt)
  4. Nachweis, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Kopie des Zertifikates über den Abschluss Level B2)
  5. Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (bei Antragstellung max. 3 Monate alt)
  6. (Europäisches) Führungszeugnis der „Belegart O"

Das Führungszeugnis kann auch nach der Antragstellung eingereicht werden. Es muss direkt an die Medizinalverwaltung des Gesundheitsamtes gesendet werden. Anzugebender Verwendungszweck: „Ausländische Berufsanerkennung“.

Wichtiger Hinweis:

Um die Erlaubnisurkunde zu erhalten, müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Gesundheitsamt für eine erweiterte Überprüfung Ihrer Sprachkenntnisse vereinbaren. Für die Terminvereinbarung sollten Sie sich frühestens vier Wochen nach der Beantragung des Führungszeugnisses beim Gesundheitsamt melden.

Folgende Unterlagen müssen zum Termin mitgebracht werden:

  1. Personal- oder Lichtbildausweis
  2. Verwaltungsgebühr (60,00 € in bar)

Es liegt keine Frist zur Antragstellung vor.


Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 60,00 € (gem. Tarifstelle 12.1.3.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVerwGebO NRW).

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, reduziert sie sich auf 45,00 € (vgl. § 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW).

Ist eine Sprachprüfung erforderlich wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 80,00 € fällig. Am Tag Ihrer persönlichen Vorsprache ist die Gebühr in bar im Gesundheitsamt zu entrichten. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis über die von Ihnen entrichtete Gebühr.


  • Barzahlung


Nachdem der Antrag auf Erlaubnis beim zuständigen Gesundheitsamt eingegangen ist, werden die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Sind diese erfüllt, wird die Berufsurkunde sowie ein Gebührenbescheid erstellt.

Sie erhalten Ihre Erlaubnisurkunde nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer Sprachkenntnisse im Rahmen Ihres persönlichen Termins im Gesundheitsamt. Dort wird auch die Gebühr bezahlt.