Gegen eine Gebühr von 9 Euro erhalten Sie in den Bürgerämtern unter Vorlage Ihres Ausweises Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigungen.
Es werden umgangssprachlich folgende Bescheinigungen unterschieden. Für alle Bescheinigungen gilt: Eine Beantragung ist auch postalisch oder per Mail möglich. Die Zusendung kann nur an die im Melderegister hinterlegte Adresse erfolgen. Die Gebühr muss nach Erhalt der Bescheinigung per Überweisung beglichen werden. Die Zusendung dauert ca. 7-14 Tage.
Meldebescheinigung:
Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.
Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.
Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung):
Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession die Staatsangehörigkeit oder nahezu alle anderen im Melderegister gespeicherten Daten aufgeführt werden. Bei Beantragung bitte mitteilen, welche Daten Sie konkret benötigen.
Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 8 Tage), oder bei ausländischen Bürgern zur Vorlage bei ihrem Konsulat. Hinweis bei Eheschließungen: Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:
Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Ausweisdokument
Kosten
9,- €
Lebensbescheinigungen für gesetzliche Rententräger sind gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Sofort
Weitere Informationen
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung
- Zuständige Einrichtungen
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- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8833222
- Fax: +49 201 8833218
- E-Mail: buergeramt@essen.de