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In den Bürgerämtern können Sie unter Vorlage Ihres Ausweises Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigungen erhalten.


Eine Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) sowie Lebensbescheinigung können Sie bei bestehendem oder ehemaligem Wohnsitz in Essen über die rechts unter "Onlinedienstleistungen" ersichtlichen Onlineformulare beantragen, sofern Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Vorsprache im Bürgeramt ist dann nicht notwendig! Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung postalisch an Ihre im Melderegister verzeichnete Anschrift zugeschickt.

Es werden umgangssprachlich folgende Bescheinigungen unterschieden.

Meldebescheinigung:

Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.

Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch nahezu alle weiteren im Melderegister gespeicherten Daten aufgenommen werden. Dies ist dann eine erweiterte Meldebescheinigung.

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung):

Die oft "Aufenthaltsbescheinigung" genannte Meldebescheinigung ist so eine erweiterte Meldebescheinigung.

Zusätzlich zu den Angaben in einer (einfachen) Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt werden.

Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 14 Tage), oder zur Vorlage bei einem Konsulat. Hinweis bei Eheschließungen: Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht oder per Onlineformular die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.


§ 18 Bundesmeldegesetz


  • Ausweisdokument

  • Meldebescheinigung: 9,- €
  • Lebensbescheinigungen für gesetzliche Rententräger sind gebührenfrei

  • Vor Ort: Aushändigung erfolgt sofort
  • Online: Die Bescheinigung sollte in der Regel innerhalb von 7-14 Werktagen in Ihrem Briefkasten sein.