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Gegen eine Gebühr von 9 Euro erhalten Sie in den Bürgerämtern unter Vorlage Ihres Ausweises Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigungen.

Eine Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) sowie Lebensbescheinigung können Sie bei bestehendem Wohnsitz in Essen über die rechts unter "Onlinedienstleistungen" ersichtlichten Onlineformulare beantragen. Eine Vorsprache im Bürgeramt ist dann nicht notwendig! Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung postalisch an Ihre im Melderegister verzeichnete Anschrift zugeschickt.

Es werden umgangssprachlich folgende Bescheinigungen unterschieden.

Meldebescheinigung:

Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.

Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch nahezu alle weiteren im Melderegister gespeicherten Daten aufgenommen werden. Dies ist dann eine erweiterte Meldebescheinigung.

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung):

Die oft "Aufenthaltsbescheinigung" genannte Meldebescheinigung ist so eine erweiterte Meldebescheinigung.

Zusätzlich zu den Angaben in einer (einfachen) Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt werden.

Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 14 Tage), oder zur Vorlage bei einem Konsulat. Hinweis bei Eheschließungen: Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht oder per Onlineformular die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz

Datenschutzerklärung


Unterlagen

Ausweisdokument


Kosten

9,- €

 

Lebensbescheinigungen für gesetzliche Rententräger sind gebührenfrei


Bearbeitungsdauer

Sofort


Weitere Informationen

Terminkalender

Onlinedienstleistungen
Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken
Datenschutzerklärung der Stadt Essen
Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung

Eine Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) sowie Lebensbescheinigung können Sie bei bestehendem Wohnsitz in Essen über die rechts unter "Onlinedienstleistungen" ersichtlichten Onlineformulare beantragen. Eine Vorsprache im Bürgeramt ist dann nicht notwendig! Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung postalisch an Ihre im Melderegister verzeichnete Anschrift zugeschickt.

Es werden umgangssprachlich folgende Bescheinigungen unterschieden.

Meldebescheinigung:

Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.

Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch nahezu alle weiteren im Melderegister gespeicherten Daten aufgenommen werden. Dies ist dann eine erweiterte Meldebescheinigung.

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung):

Die oft "Aufenthaltsbescheinigung" genannte Meldebescheinigung ist so eine erweiterte Meldebescheinigung.

Zusätzlich zu den Angaben in einer (einfachen) Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt werden.

Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 14 Tage), oder zur Vorlage bei einem Konsulat. Hinweis bei Eheschließungen: Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sofern keine persönliche Vorsprache möglich ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), ist unter Vorlage einer Vollmacht oder per Onlineformular die Ausstellung einer Lebensbescheinigung möglich, allerdings nur mit dem Zusatz, dass die Person "laut Eintrag im Melderegister" als lebend verzeichnet ist.

Ausweisdokument

Terminkalender

Bescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Meldebestätigung, Lebensbescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Wohnsitzbescheinigung https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41522/show
Bürgeramt
Hollestr. 3 45127 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833218
Bürgeramt Kettwig
Bürgermeister-Fiedler-Platz 1 45219 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833287
Bürgeramt Gildehof
Hollestr. 3 45127 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833218
Bürgeramt Altenessen
Altenessener Straße 196 45326 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833258
Bürgeramt Steele
Kaiser-Otto-Platz 1-5 45276 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833278
Bürgeramt Kupferdreh
Kupferdreher Str. 86 45257 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833283
Bürgeramt Borbeck
Rudolf-Heinrich-Straße 1 45355 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833248