BIS: Suche und Detail

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.

Nach einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen sein, ist hierüber eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter, bei der Kfz-Zulassung Essen abzugeben.

Wenn ein Fahrzeugschein nach altem Muster in Verlust geraten ist, genügt statt der eidesstattlichen Versicherung auch eine formlose Verlusterklärung. In diesem Fall erfolgt ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der  Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.



  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Eidesstattliche Versicherung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter in der Zulassungsbehörde erforderlich.
    Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungsgeber verwahrt wird, so ist diese mit einer Einverständniserklärung, zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die Ausstellung des neuen Dokumentes kann erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren und $kosten.typ 11,20 EUR Es fallen Standardgebühren in Höhe von 11,20 Euro an.
Gebühren bei Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung $kosten.typ 30,70 EUR Bei Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.


Die Ausstellung eines Ersatz-Dokumentes kann nur in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele beantragt werden.