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Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern / Gefahrguttransporterlaubnis

Wenn Sie Gefahrgut auf Straßen im Stadtgebiet Essen befördern wollen, benötigen Sie für den Fahrweg in bestimmten Fällen eine gesonderte Erlaubnis.

In einer Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken Sie im Stadtgebiet - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportieren dürfen, ohne dass Sie vor dem Transport einen separaten Antrag stellen müssen. Diese Strecken sind in der Anlage 1 der Allgemeinverfügung unter Positivnetz aufgeführt.

Wenn Sie ausschließlich Straßen befahren, die im Positivnetz enthalten sind und ausschließlich die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gefahrgutarten transportieren, benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Dennoch sind neben den Vorgaben der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auch die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten.

Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie eine sogenannte Einzelfahrwegbestimmung beantragen.


Rechtsgrundlagen

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Absatz 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Essen

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)


Unterlagen

· Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: gewünschte Streckenführung, Informationen zur Art des Gefahrengutes sowie persönliche Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer


Bearbeitungsdauer

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Transport.


Verfahrensablauf

Bestehen keine Bedenken, erhalten Sie auf postalisch die Fahrwegbestimmung. Andernfalls wird eine genehmigungsfähige Route mit Ihnen abstimmt und Sie erhalten anschließend einen Bescheid.

Downloads
Allgemeinverfügung GGVSEB Stadt Essen
Zuständige Einrichtungen
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66578
Verkehrliche Sonder-/Ausnahmegenehmigungen, gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kurka Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

Tel.:
+49 201 88-66570
E-Mail:
uwe.kurka@amt66.essen.de

Herr Brock Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

Tel.:
+49 201 88-66571
Gefahrguttransport

Wenn Sie Gefahrgut auf Straßen im Stadtgebiet Essen befördern wollen, benötigen Sie für den Fahrweg in bestimmten Fällen eine gesonderte Erlaubnis.

In einer Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken Sie im Stadtgebiet - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportieren dürfen, ohne dass Sie vor dem Transport einen separaten Antrag stellen müssen. Diese Strecken sind in der Anlage 1 der Allgemeinverfügung unter Positivnetz aufgeführt.

Wenn Sie ausschließlich Straßen befahren, die im Positivnetz enthalten sind und ausschließlich die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gefahrgutarten transportieren, benötigen Sie keine gesonderte Erlaubnis. Dennoch sind neben den Vorgaben der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auch die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten.

Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie eine sogenannte Einzelfahrwegbestimmung beantragen.

· Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: gewünschte Streckenführung, Informationen zur Art des Gefahrengutes sowie persönliche Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer

Gefahrgut, Gefahrguttransport, Güter, Transport, Erlaubnis, Verkehr, Straße https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41582/show
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66578

Herr

Kurka

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66570
uwe.kurka@amt66.essen.de

Herr

Brock

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66571
Verkehrliche Sonder-/Ausnahmegenehmigungen, gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163 45131 Essen
Telefon +49 201 88-66550
Fax +49 201 88-66569

Herr

Kurka

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66570
uwe.kurka@amt66.essen.de

Herr

Brock

Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Beförderung gefährlicher Güter

+49 201 88-66571