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Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/ oder Schwertransporten

Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

Wichtig: Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.

Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Unterlagen

· Elektronischer Antrag

· Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)

· Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

· eine vom Antragsteller unterschriebene Haftungserklärung


Kosten

Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an. Diese sind abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie Art und Umfang der Genehmigung (Einzel- oder Dauergenehmigung; innerhalb eines Stadtgebietes, innerhalb eines Bundeslandes über die Grenzen des Bundeslandes hinaus).


Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 Wochen


Verfahrensablauf

Grundsätzlich ist ein elektronischer Antrag über das Online-Portal „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte zu stellen.

Onlinedienstleistungen
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS
Onlinedienstleistungen
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS
Zuständige Einrichtung
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66578
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Taufenbach Großraum- und Schwertransporte

Tel.:
+49 201 88-66576
E-Mail:
sven.taufenbach@amt66.essen.de

Frau Schröter Großraum- und Schwertransporte

Tel.:
+49 201 88-66572
E-Mail:
gabriele.schroeter@amt66.essen.de
Großraum- und Schwertransporte

Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

Wichtig: Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.

Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden

· Elektronischer Antrag

· Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)

· Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

· eine vom Antragsteller unterschriebene Haftungserklärung

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Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66578

Herr

Taufenbach

Großraum- und Schwertransporte

+49 201 88-66576
sven.taufenbach@amt66.essen.de

Frau

Schröter

Großraum- und Schwertransporte

+49 201 88-66572
gabriele.schroeter@amt66.essen.de