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Einheitlicher Parkausweis für Handwerker*innen für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie weitere Regierungsbezirke oder Gesamt-NRW

Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für Gesamt-NRW erteilt werden.

In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt. Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug.

Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar.

Der Parkausweis für Handwerker*innen berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:

in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung

in eingeschränkten Haltverboten, in Zonenhaltverboten und in Bewohnerparkzonen.  Die Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.


Rechtsgrundlagen

§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

Erlasse des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen


Voraussetzungen

· Handwerksbetrieb im bauaffinen Bereich

· Das Handwerksfahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift  auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.

· Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (zum Beispiel Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.


Unterlagen

· Antragsformular

· Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1

· Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben

· Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben

· Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind


Kosten

Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150,- Euro pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf, jeder weitere Regierungsbezirk 40,- Euro pro Jahr, Gesamt-NRW 300,- € pro Jahr.

Die Änderungen der Genehmigung kosten 15.- Euro (zum Beispiel bei Kennzeichenwechsel).


Zahlungsweisen

EC-Karte

Überweisung

Downloads
Antrag Handwerkerparkausweis
Datenschutzerklärung Art 13 DS-GVO Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise
Zuständige Einrichtung
Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66589
E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Käsler Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Tel.:
+49 201 88-66581

Herr Murasch Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Tel.:
+49 201 88-66582
Ausnahmegenehmigung für Handwerker - Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Düsseldorf sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für Gesamt-NRW erteilt werden.

In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt. Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug.

Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar.

Der Parkausweis für Handwerker*innen berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:

in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung

in eingeschränkten Haltverboten, in Zonenhaltverboten und in Bewohnerparkzonen.  Die Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.

· Antragsformular

· Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1

· Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben

· Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben

· Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind

Parkausweis, Betrieb, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Ausnahme, Handwerker https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41586/show
Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66589

Herr

Käsler

Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

+49 201 88-66581

Herr

Murasch

Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

+49 201 88-66582