Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft!
Seit dem 01. Januar 2024 können durch die Bürgerämter und Bürgerservicestellen der Stadt Essen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Es sind auch keine Änderungen oder Verlängerungen noch bestehender Kinderreisepässe mehr möglich.
Als Alternative kann für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Da im Gegensatz zum Kinderreisepass die Ausstellung dieser Dokumente durch die Bundesdruckerei erforderlich ist, berücksichtigen Sie bitte die Lieferzeiten. Diese betragen aktuell beim Personalausweis 3-4 Wochen und beim Reisepass 4-6 Wochen.
Ein Personalausweis genügt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch noch während der Gültigkeit nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann kraft Gesetz vorzeitig ungültig! Sollten Sie Zweifel haben, ob für Dritte (Grenzpersonal o.ä.) die Identifizierung Ihres Kindes problemlos möglich ist, beantragen Sie bitte im eigenen Interesse rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Häufig gestellte Fragen:
Was wird zur Antragsstellung benötigt?
Neben dem Kind selbst grundsätzlich alle Dokumente, die Sie bisher auch zur Kinderreisepassbeantragung mitgebracht haben. Dementsprechend benötigen Sie, neben einem Termin im Bürgeramt oder der Bürgerservicestelle, ein biometrisches Lichtbild, falls vorhanden den bisherigen (Kinder-)Reisepass und, wenn notwendig, eine Vollmacht bei gemeinsamem Sorgerecht und gleichzeitiger Abwesenheit eines Sorgeberechtigten.
Was kosten die Ausweisdokumente nun für mein Kind?
Ein Personalausweis kostet 22,80 €, ein Reisepass: 37,50 €.
Was ist, wenn ich den Reisepass schneller benötige?
Sofern Sie keine 4 Wochen auf den Reisepass warten können, so können Sie den Reisepass im Expressverfahren bestellen. Die Gebühr erhöht sich um 32€, der Reisepass ist in der Regel in drei bis fünf Werktagen abholbereit.
Sollte der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgeramt ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind hierbei vorzuweisen.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wurde.
Wann benötige ich eine Vollmacht?
Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Spricht nur ein Sorgeberechtigter vor, so ist es bei gemeinsam lebenden Sorgeberechtigten notwendig, dass eine Vollmacht vorgelegt wird. Diese kann frei formuliert werden, einen entsprechenden Vordruck können Sie unter Downloads herunterladen. Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten kommt es auf die konkreten familiären Umstände an, ob eine Vollmacht notwendig ist. Sprechen Sie uns bei Zweifeln an.
Die Vollmacht kann auch online abgegeben werden, dazu stellen wir Ihnen unter "Onlinedienstleistungen" einen entsprechenden Service bereit.
Bei ehelich geborenen Kindern sind automatisch beide Elternteile als sorgeberechtigt im Melderegister eingetragen. Bei nicht ehelich geborenen Kindern oder bei Verlust eines Sorgerechts erhält das Melderegister nicht automatisch eine Mitteilung. Sofern versäumt wurde, Änderungen des Sorgerechts dem Bürgeramt mitzuteilen kann es also sein, dass im Melderegister nicht die korrekten Sorgeberechtigten eingetragen sind. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob alle Daten korrekt vorliegen, bringen Sie sicherheitshalber Nachweise über den Erwerb oder den Verlust des Sorgerechts zur Beantragung des Kinderreisepasses mit.
Passgesetz, Personalausweisgesetz
- Lichtbild
- Falls notwendig, Vollmacht eines Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss
- Falls vorhanden, alter Kinderreisepass / altes Ausweisdokument
- Falls notwendig, Nachweise über das Sorgerecht
Barzahlung
Kreditkarte
Apple Pay
Google Pay
Mastercard
bis zu 4 Wochen
Fotomustertafel:
Informationen zu Einreisebestimmungen:
Vollmacht für die Beantragung von Kinderreisepässen:
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
-
- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
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