Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird seit dem 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von maximal 1 Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf verlängert werden, maximal aber ebenfalls mit einer Gültigkeit von maximal 1 Jahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Unabhängig von einem Kinderreisepass kann für Kinder und Jugendliche wie für Erwachsene auch ein elektronischer Reisepass mit 6 Jahren Gültigkeit ausgestellt werden. Personalausweise können ebenfalls in jedem Alter ausgestellt werden und sind grundsätzlich 6 Jahre gültig. Insbesondere bei sehr jungen Kindern muss jedoch beachtet werden, dass eine starke optische Veränderung während der Laufzeit des Dokumentes zur Ungültigkeit führen kann, wenn das Kind nicht mehr eindeutig über das Lichtbild identifizierbar ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Entscheidung, welches Dokument für Ihr Kind ausgestellt werden soll.
Zur Prüfung der Identität müssen minderjährige Kinder persönlich bei jeder Antragstellung dabei sein.
Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Ein bei der Antragstellung nicht anwesende sorgeberechtigte Person kann auch eine Vollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung unterschreiben, einen Vordruck hierfür können Sie auf der rechten Seite herunterladen.
Ein biometrietaugliches Lichtbild sollte mitgebracht werden, die Nutzung unserer Foto-Selbsterfassungsstationen ist für Kinder erst ab einer Größe über 1,20 Meter zu empfehlen.
Eine Fotomustertafel zur Überprüfung von Passbildern auf ihre Biometrietauglichkeit finden Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei.
Vor Ablauf eines Kinderreisepasses kann das Lichtbild Ihres Kindes erneuert werden. Dies bietet sich insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern an, deren Äußeres sich geändert hat.
Wichtiger Hinweis:
Einige wenige Länder, wie zum Beispiel die USA, erkennen den Kinderreisepass für die Einreise nicht an. Informieren Sie sich bitte vorab über etwaige Einschränkungen bei der Einreise in andere Länder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Sorgerecht:
Die Beantragung eines Kinderreisepasses erfordert die Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Bei ehelich geborenen Kindern sind automatisch beide Elternteile als sorgeberechtigt im Melderegister eingetragen.
Bei nicht ehelich geborenen Kindern oder bei Verlust eines Sorgerechts erhält das Melderegister nicht automatisch eine Mitteilung. Sofern versäumt wurde, Änderungen des Sorgerechts dem Bürgeramt mitzuteilen kann es also sein, dass im Melderegister nicht die korrekten Sorgeberechtigten eingetragen sind. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob alle Daten korrekt vorliegen, bringen Sie sicherheitshalber Nachweise über den Erwerb oder den Verlust des Sorgerechts zur Beantragung des Kinderreisepasses mit.
§ 1 Passgesetz
Lichtbild
Falls notwendig, Vollmacht eines Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss
Falls vorhanden, alter Kinderreisepass
Falls notwendig, Nachweise über das Sorgerecht
Erteilung: 13€
Verlängerung/Aktualisierung Lichtbild: 6 €
Ausstellung / Verlängerung / Aktualisierung erfolgt sofort
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 8833218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
- Weiterführende Links
- Link zur Fotomustertafel
- Informationen zu Einreisebestimmungen
- Termin Bürgeramt