Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.
Die örtliche Zuständigkeit bei außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugen richtet sich nach dem Wohnort des*der Halters*in und nach dem Standort des Fahrzeuges. Demnach können Sie ein Kurzzeitkennzeichen in Essen nur beantragen, wenn entweder der Standort des Fahrzeuges in Essen ist oder Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sind. Der Standort des Fahrzeugs kann durch die Vorlage eines Kaufvertrages nachgewiesen werden. Läuft die Gültigkeitsdauer zur Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ab dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Verfügt das Fahrzeug bei Antragstellung nicht über eine gültige Hauptuntersuchung, so muss das Kurzzeitkennzeichen immer am Standort des Fahrzeuges beantragt werden.
Sollten Sie als Kaufinteressent*in eines Fahrzeuges nicht über die originalen Fahrzeugdokumente verfügen, so genügt für die Antragstellung, der eindeutige und vollständige Nachweis über die Fahrzeugdaten des Fahrzeuges, für das Sie die Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen.
Dieser Nachweis kann zum Beispiel eine Fotokopie der Zulassungsbescheinigung Teil I sein, die der Sachbearbeitung bei Antragstellung zur Verfügung gestellt wird.
Alle weiteren Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
- Kennzeichenschilder
Bei zugelassenen Fahrzeugen ist die Vorlage der Kennzeichenschilder notwendig.
- Kaufvertrag
Aus diesem müssen die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Standort des Fahrzeuges und beide Vertragsparteien hervorgehen.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Standardgebühren | $kosten.typ | 13,10 EUR | Es fallen Standardgebühren in Höhe von 13,10 Euro an. |
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Erfolgt keine persönliche Vorsprache des Antragstellers, ist die vorsprechende Person bitte schriftlich zu bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person hat in diesem Fall neben dem eigenen auch den Personalausweis oder Pass des Antragstellers vorzulegen.
Eine am Bildschirm ausfüllbare Vollmacht steht Ihnen unter dem nebenstehenden Link zur Verfügung.
Die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen kann nur in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele beantragt werden.
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Angelegenheiten
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Angelegenheiten
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zuständige Einrichtung
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- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen