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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Modernisierung von Wohnraum.
Die Stadt Essen (Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen. Um bestehenden Wohnraum zeitgemäß zu modernisieren,

können Darlehen beantragt werden für:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren
  • Maßnahmen zur Änderung und Erweiterung von Wohnraum
  • Maßnahmen zur Klimaverbesserung/Klimafolgeanpassung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (nur bei Mietwohnungen)

Vor dem Einreichen eines Förderantrages können Sie sich hier kostenlos beraten lassen.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW),
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie- RL Mod)

Voraussetzungen

Der Wohnraum muss unter anderem bei Antragstellung mindestens seit fünf Jahren bezugsfertig sein und die Wohnfläche je Wohnung muss mehr als 35 qm betragen.
Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Über Ausnahmen von dieser Vorgabe, sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.


Unterlagen

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter „Weiterführende Links“. 
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.


Kosten

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Fördermittel ist immer eine Gebühr zu zahlen.


Bearbeitungsdauer

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.


Hinweise und Besonderheiten

Bei der Förderung von Maßnahmen der Modernisierung von Mietwohnungen werden grundsätzlich Mietpreis- und Belegungsbindungen vereinbart; bei der Förderung von Maßnahmen in selbstgenutzten Eigenheimen/Eigentumswohnungen sind Einkommensgrenzen einzuhalten.


Verfahrensablauf

Vor Einreichen eines Förderantrages sollten Sie sich im Fachbereich Wohnungsbaufinanzierung beraten lassen.

Zuständige Einrichtung
Wohnungsbaufinanzierung
Lindenallee 6-8
45121 Essen
Tel: +49 201 88-68422
Fax: +49 201 88-9168422
E-Mail: wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de
Förderung der Modernisierung von Wohnraum

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter „Weiterführende Links“. 
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.

Hausdämmung, Fassadendämmung, neue Fenster, Energieeinsparung, Barrierefreie Wohnung, Lärmschutz, Einbruchsschutz, Sicherheit, Wohnen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41626/show
Wohnungsbaufinanzierung
Lindenallee 6-8 45121 Essen
Telefon +49 201 88-68422
Fax +49 201 88-9168422