Zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum.
Die Stadt Essen (Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) ist die Bewilligungsbehörde für die Förderprogramme und Finanzierungsangebote des Landes Nordrhein-Westfalen für die Modernisierung von Wohnraum in Essen. Um bestehenden Wohnraum zeitgemäß zu modernisieren,
können Darlehen beantragt werden für:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Maßnahmen zum Abbau von Barrieren
- Maßnahmen zur Änderung und Erweiterung von Wohnraum
- Maßnahmen zur Klimaverbesserung/Klimafolgeanpassung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (nur bei Mietwohnungen)
Vor dem Einreichen eines Förderantrages können Sie sich hier kostenlos beraten lassen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW),
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
Voraussetzungen
Der Wohnraum muss bei Antragstellung mindestens seit fünf Jahren bezugsfertig sein.
Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Als vorzeitiger Beginn ist auch der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe, sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.
Unterlagen
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank (siehe weiterführende Informationen). Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.
Kosten
Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Fördermittel ist immer eine Gebühr zu zahlen.
Bearbeitungsdauer
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Hinweise und Besonderheiten
Im Fall der Förderung von Maßnahmen der Modernisierung von Mietwohnungen werden Mietpreis- und Belegungsbindungen vereinbart; bei der Förderung von Maßnahmen in selbstgenutzten Eigenheimen/Eigentumswohnungen sind Einkommensgrenzen einzuhalten.
Wenn das Förderobjekt außerhalb von Essen liegt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Die Antragsbearbeitung erfolgt für Förderobjekte in Essen durch die Stadt Essen.
Vor Antragstellung sollte zunächst ein Beratungstermin vereinbart werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Wohnungsbaufinanzierung
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-68422
- Fax: +49 201 88-9168422
- E-Mail: wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de