Zur Schaffung von Wohnungseigentum benötigen Sie als Eigentümer*in eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Eintragung in das Grundbuch.
Unterlagen
Diesen Antrag können Sie formlos stellen.
Entscheidend ist, dass er folgende fünf Angaben enthält und zwar:
- das Baujahr des Gebäudes
- die Gemarkung
- die Flurnummer
- die Flurstücksnummern
- die Grundbuchblattnummern.
Dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Ausfertigungen der Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht beifügen.
Alle Wohneinheiten sind zu nummerieren. Beachten Sie, dass von links nach rechts und von unten nach oben zu nummerieren ist. Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit ist zu kennzeichnen. Auch alle anderen Räume, die zu einer Wohneinheit gehören, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörende Wohnung selbst. Gemeint sind Keller, Abstellräume, Stellplätze, Vorratsräume und Ähnliches. Auch der Gebäudeschnitt und die Gebäudeansicht sind entsprechen zu nummerieren. Jedes Fenster in der Ansicht muss mit den Nummerierungen des Grundrisses übereinstimmen.
Kosten
Für die Bescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach der Anzahl der Einheiten und der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen richtet.
Weitere Informationen
Kontakt:
E-Mail: Abgeschlossenheit-Grundstuecksteilung@amt61.essen.de
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Oebbeke Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung
- Tel.:
- +49 201 88-61561
-
Frau Sabine Szesny Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung
- Tel.:
- +49 201 88-61563