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Zur Schaffung von Wohnungseigentum benötigen Sie als Eigentümer*in eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Eintragung in das Grundbuch.


Diesen Antrag können Sie formlos stellen.
Entscheidend  ist, dass er folgende fünf Angaben enthält und zwar:

  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Gemarkung
  • die Flurnummer
  • die Flurstücksnummern
  • die Grundbuchblattnummern.

Dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Ausfertigungen der Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht beifügen.

Alle Wohneinheiten sind zu nummerieren. Beachten Sie, dass von links nach rechts und von unten nach oben zu nummerieren ist. Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit ist zu kennzeichnen. Auch alle anderen Räume, die zu einer Wohneinheit gehören, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörende Wohnung selbst. Gemeint sind Keller, Abstellräume, Stellplätze, Vorratsräume und Ähnliches. Auch der Gebäudeschnitt und die Gebäudeansicht sind entsprechen zu nummerieren. Jedes Fenster in der Ansicht muss mit den Nummerierungen des Grundrisses übereinstimmen.


Für die Bescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach der Anzahl der Einheiten und der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen richtet.



Zuständige Einrichtungen
Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben
Lindenallee 10
45127 Essen
Bauaufsicht, Bauplanungsrecht und Baustatik
Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sonja Oebbeke Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung

Tel.:
+49 201 88-61561

Frau Sabine Szesny Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung

Tel.:
+49 201 88-61563