Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Um Informationen zum Thema "Baugenehmigung" zu erhalten, ist ein Gespräch mit einem Mitarbeitenden der Bauaufsicht erforderlich.
Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht.
Unterlagen
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Weitere Informationen
Wer ist zuständig …
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
-
- Bauaufsichtsbezirk Süd
- Lindenallee 10
- 45127 Essen