Im Baulastenverzeichnis der Stadt Essen sind alle Baulasten in Essen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Auskunft über eine mögliche Baulast:
Im Geoportal der Stadt Essen können Sie diese Informationen selbst abrufen (siehe entsprechender Link zum Geoportal unter "Weitere Informationen").
- Flächen ohne farbliche Kennzeichnung sind nicht belastet.
- Grün markierte Flächen sind defintitiv belastet.
- Orange markierte Flächen sind möglicherweise belastet.
Die im Geoportal hinterlegten Daten werden wöchentlich aktualisiert. Die Abfrage ist kostenfrei, unverbindlich und erfolgt ohne Gewähr.
Möchten Sie eine schriftliche Auskunft darüber erhalten, ob und gegebenenfalls mit welcher Baulast ein Grundstück oder Flurstück belastet ist, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücks- oder Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) stellen. Im Antrag ist Ihr berechtigtes Interesse an der Baulastauskunft darzulegen.
Die schriftliche Baulastauskunft kann auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail (baulasten@amt61.essen.de) beantragt werden.
Eintragung einer neuen Baulast:
Die Eintragung einer neuen Baulast kann formlos beantragt werden. Dieser Antrag ist um amtliche Lagepläne oder Flurkarten mit Einzeichnung der Baulastfläche/n zu ergänzen. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, wird empfohlen, dem Antrag auch einen aktuellen Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks beizufügen.
Für die Eintragung einer neuen Baulast ist der formlose Antrag mit den oben genannten Unterlagen auf dem Postweg einzureichen.
Löschung einer bestehenden Baulast
Eine vorhandene Baulasteintragung kann nur gelöscht werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Der Löschungsantrag ist formlos mit entsprechender Begründung auf dem Postweg einzureichen.
Für die schriftliche Auskunft und Eintragung fallen Gebühren an.
Auskunft über eine mögliche Baulast:
- Die Gebühr für eine positive Baulastauskunft beträgt je Grundstück und je eingetragener Baulast auf einem Grundstück 50 €, maximal jedoch 150 € je Grundstück.
Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts unter einer Nummer eingetragen ist. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt sein. - Sofern keine Baulast eingetragen ist, beträgt die Gebühr für die Auskunft je Grundstück 30 €.
Eintragung und Löschung einer Baulast:
- Sicherung gemeinsamer Bauteile 50 €
- Anbauverpflichtung, u. ä. (Linienbaulasten) 100 €
- Sonstige Sachverhalte (die nicht zu den übrigen Fällen zählen) 150 €
- Flächenbaulast (Belastung individueller Teilflächen eines Flurstücks, z. B. Stellplätze, Erschließung, Abstandsflächen, Brandwandabstand) 200 €
- Vereinigungsbaulast 250 €
- Sicherung planungsrechtlicher Sachverhalte 250 €
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Baulasten, Registratur, Bauaktenarchiv
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-61005