Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Wenn Sie klären wollen, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, erfahren Sie dies durch eine Bauvoranfrage.
Eine Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung!
Deshalb dürfen Sie also nicht mit dem Bau beginnen!
E-Mail Bauaufsicht: bauaufsicht@amt61.essen.de
E-Mail Bauplanungsrecht: Bauplanungsrecht@amt61.essen.de
Für eine Bauvoranfrage benötigen Sie einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte, in dem das geplante Bauvorhaben mit allen seinen Maßen eingetragen ist. Außerdem benötigen Sie das Formular "Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren", das Sie sich herunterladen können.
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Für die Voranfrage fallen Gebühren an.
Wer ist zuständig …
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Bauaufsicht, Bauplanungsrecht und Baustatik
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-0