Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Wenn Sie klären wollen, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, erfahren Sie dies durch eine Bauvoranfrage.
Eine Bauvoranfrage ist keine Baugenehmigung!
Deshalb dürfen Sie also nicht mit dem Bau beginnen!
E-Mail Bauaufsicht: bauaufsicht@essen.de
E-Mail Bauplanungsrecht: Bauplanungsrecht@amt61.essen.de
Für eine Bauvoranfrage benötigen Sie einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte, in dem das geplante Bauvorhaben mit allen seinen Maßen eingetragen ist. Außerdem benötigen Sie das Formular "Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren", das auf dem Bauportal.NRW als Download zur Verfügung steht.
Die Stadt Essen hat ihr digitales Angebot im Bereich der Bauordnung weiter ausgebaut und ist seit dem 28. September 2026 an das Bauportal.NRW angebunden. Damit steht für die Bauvoranfrage ein landesweit einheitlicher digitaler Zugang zur Verfügung.
Für die Voranfrage fallen Gebühren an.
Wer ist zuständig …
- Zuständige Einrichtung
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- Bauaufsicht und Statik
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-0