Eine Bauabnahme kann für den Rohbau oder für ein fertiggestelltes Bauvorhaben durchgeführt werden.
Erst in der Bauabnahme für ein fertiggestelltes Bauvorhaben wird entschieden, ob das Bauobjekt benutzt werden darf.
Weitere Informationen
Wer ist zuständig …
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Bauaufsichtsbezirk Süd
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- E-Mail: bauaufsicht@amt61.essen.de