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Denkmalförderung

Denkmaleigentümern stehen je nach Art, Umfang und Gewichtung der geplanten Maßnahme verschiedene Fördermöglichkeiten aus Mitteln von Bund, Land und Stadt sowie von Stiftungen zur Verfügung. Einen Anspruch auf eine dieser direkten Förderung besteht jedoch nicht. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) informiert die Eigentümer über geeignete Förderprogramme.

Kleinere Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen, können abhängig von der kommunalen Haushaltslage mit Fördermitteln aus der Stadtpauschale bezuschusst werden.



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Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses
Anlage zum Bewilligungsantrag
Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalbehörde
Rathenaustr. 2
45121 Essen
Tel: +49 201 88-61801
Fax: +49 201 88-61815
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de