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Statische Prüfung und Genehmigungen für Fliegende Bauten im Regierungsbezirk Düsseldorf - Gebrauchsabnahme bei Aufstellungen im Essener Stadtgebiet.


Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.


Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.



Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

  • Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
  • Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
  • Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn

Die Abnahme kostet zwischen 10 und 300 Euro.


Onlinedienstleistungen
Abnahme fliegender Bauten
Downloads
Merkblatt "Fliegende Bauten" (Zelte, Tribünen, Bühnen Fahrgeschäfte etc.)
Zuständige Einrichtung
Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben
Lindenallee 10
45127 Essen