Gebrauchsabnahmen Fliegender Bauten bei Aufstellung im Essener Stadtgebiet.
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese vor Inbetriebnahme abgenommen werden.
Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese vor Inbetriebnahme abgenommen werden.
Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".
Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
- Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
- Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
- Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn
Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".
Die Gebrauchsabnahme kostet zwischen 10 und 300 Euro.
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- Abnahme fliegender Bauten
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- Zuständige Einrichtung
-
- Baustatik
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
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