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Gebrauchsabnahmen Fliegender Bauten bei Aufstellung im Essener Stadtgebiet.


 

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese vor Inbetriebnahme abgenommen werden.

Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".


 

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese vor Inbetriebnahme abgenommen werden.

Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".



Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

  • Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
  • Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
  • Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn

Weitere Informationen siehe Merkblatt "Fliegende Bauten".


Die Gebrauchsabnahme kostet zwischen 10 und 300 Euro.


Onlinedienstleistungen
Abnahme fliegender Bauten
Downloads
Merkblatt "Fliegende Bauten" (Zelte, Tribünen, Bühnen Fahrgeschäfte etc.)
Zuständige Einrichtung
Baustatik
Lindenallee 10
45127 Essen