Die Grundstücksteilung bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Dazu sind Teilungsgenehmigungen oder Zeugnisse zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig. Es müssen zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr, bei den geplanten Grundstücksteilungen, zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung, gesichert sein.
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sabine Szesny Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung
- Tel.:
- +49 201 88-61563
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Frau Sonja Oebbeke Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung
- Tel.:
- +49 201 88-61561