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Die Grundstücksteilung bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.


Dazu sind Teilungsgenehmigungen oder Zeugnisse zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig. Es müssen zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr, bei den geplanten Grundstücksteilungen, zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung, gesichert sein.


Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:


Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.



Zuständige Einrichtungen
Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben
Lindenallee 10
45127 Essen
Bauaufsicht, Bauplanungsrecht und Baustatik
Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sabine Szesny Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung

Tel.:
+49 201 88-61563

Frau Sonja Oebbeke Grundstücksteilungen, Wohnungseigentum, Sachbearbeitung

Tel.:
+49 201 88-61561