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Um Steuervorteile bei der Denkmalabschreibung nutzen zu können, bedarf es einer Steuerbescheinigung von der Denkmalbehörde. Vorausgesetzt zu den Maßnahmen liegen eine denkmalrechtliche Erlaubnis, eine Abstimmung über die zu bescheinigenden Maßnahmen vor Baubeginn sowie eine denkmalgerechte Ausführung der Maßnahmen vor, können die Aufwendungen anhand von Belegen und Rechnungen bescheinigt werden.



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Antrag Steuerbescheinigung
Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalbehörde
Rathenaustr. 2
45121 Essen
Tel: +49 201 88-0
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de