Bestellung und Verwaltung der Erbbaurechte und Beratung der Erbbauberechtigten
Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.
Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.
Das Grundstück ist zur Wohnnutzung für Private vorgesehen.
Die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rat der Stadt oder seinen Gremien getroffen.
- Zuständige Einrichtung
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- Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen