Bestellung und Verwaltung der Erbbaurechte und Beratung der Erbbauberechtigten
Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.
Rechtsgrundlagen
Erbbaurechtsgesetz
Voraussetzungen
Das Grundstück ist zur Wohnnutzung für Private vorgesehen.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rat der Stadt oder seinen Gremien getroffen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Grundstücksverkehr, Bodenordnung, Umlegungsausschuss
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-68201
- Fax: +49 201 8868025
- E-Mail: grundstuecksangebote@amt68.essen.de