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Die Stadt Essen verkauft einzelne bebaute sowie unbebaute Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden.


Wenn Grundstücke zum Verkauf vorgesehen sind, werden sie von der Stadt Essen grundsätzlich im Internet veröffentlicht und das Verfahren für den Verkauf dort für jedes Angebot genau beschrieben.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Ein Verkauf kann nur stattfinden, wenn das zu verkaufende Grundstück nicht mehr für öffentliche Zwecke genutzt wird.


Die Verkaufsabsichten werden in einem privatrechtlichen Gebotsverfahren bekannt gemacht. Eine Entscheidung über den Verkauf erfolgt im Rat der Stadt oder seinen Gremien.