In bestimmten Fällen steht der Stadt Essen beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu.
Der*Die Verkäufer*in hat deshalb der Stadt Essen den Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen. Üblicherweise werden diese Mitteilungen durch die Notariate übernommen. Sofern ein Vorkaufsrecht besteht, kann die Stadt Essen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung über den Kaufvertrag dieses Recht ausüben.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder verzichtet die Stadt Essen auf die Ausübung des Rechts, wird eine gebührenpflichtige Bescheinigung (Negativzeugnis) erstellt. Diese wird zur Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt benötigt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)
- Gebührentarif zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen; Tarifstelle 27
Voraussetzungen
Kaufvertrag
Unterlagen
Die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Daten finden Sie im Antragsformular.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an: vorkaufsrecht@amt68.essen.de.
Fristen
Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages ausgeübt werden.
Kosten
66,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Negativatteste: 2-3 Wochen
Bei Vorliegen eines Vorkaufsrechtes länger als 3 Wochen, maximal 2 Monate.
Verfahrensablauf
Üblicherweise stellen die Notarin oder der Notar den Antrag.
Dienste finden:
- Downloads
- Bereich Altenessen - Süd (Umfeld Bahnhof Altenessen)
- Bereich Eltingviertel / Viehofer Platz
- Bereich Walpurgistal
- Zuständige Einrichtungen
-
- Umlegungsausschuss, Vorkaufsrecht, Baulandaktivierung, Enteignungsverfahren
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 8868210
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Martin Pagirnus Gesetzliches Vorkaufsrecht, Haushaltsangelegenheiten und allgemeine Verwaltung
- Tel.:
- +49 201 8868214
- E-Mail:
- martin.pagirnus@amt68.essen.de