In bestimmten Fällen steht der Stadt Essen beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu.
Der*Die Verkäufer*in hat deshalb der Stadt Essen den Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen. Üblicherweise werden diese Mitteilungen durch die Notariate übernommen. Sofern ein Vorkaufsrecht besteht, kann die Stadt Essen innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitteilung über den Kaufvertrag dieses Recht ausüben.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder verzichtet die Stadt Essen auf die Ausübung des Rechts, wird eine gebührenpflichtige Bescheinigung (Negativzeugnis) erstellt. Diese wird zur Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt benötigt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)
- Gebührentarif zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen; Tarifstelle 29
Voraussetzungen
Kaufvertrag
Unterlagen
Der für die Antragsbearbeitung erforderliche Antrag steht auf dieser Seite unter Downloads zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an: vorkaufsrecht@amt68.essen.de
Fristen
Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages ausgeübt werden.
Kosten
66,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Negativatteste: 2-3 Wochen
Bei Vorliegen eines Vorkaufsrechtes länger als 3 Wochen, maximal 3 Monate.
Hinweise und Besonderheiten
Anträge zum Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (§ 31 DSchG NRW) sind beim Fachbereich 68-2-1 zu stellen, wenn ohnehin ein Zeugnis nach § 24 ff. BauGB angefordert wird. Die Beantwortung erfolgt dann in einem gemeinsamen Zeugnis.
Verwenden Sie dazu bitte das unter Downloads bereitstehenden PDF-Antragsformular, mit dem Sie gemäß Baugesetzbuch und Denkmalschutzgesetz nur einen gemeinsamen Antrag stellen können.
Sofern kein Zeugnis nach § 24 ff. BauGB erforderlich ist, etwa bei Wohnungseigentum oder Erbbaurechten, stellen Sie bitte den Antrag zum Denkmalschutzgesetz bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde. Die Beantwortung erfolgt direkt von dort.
Verfahrensablauf
Üblicherweise stellen die Notarin oder der Notar den Antrag.
Dienste finden:
- Downloads
- Antragsformular Vorkaufsrecht
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Altenessen - Süd (Umfeld Bahnhof Altenessen)
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Eltingviertel / Viehofer Platz
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Walpurgistal
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Deckelung A40
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)
- Zuständige Einrichtungen
-
- Umlegungsausschuss, Vorkaufsrecht, Baulandaktivierung, Enteignungsverfahren
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-68210
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Martin Pagirnus Gesetzliches Vorkaufsrecht, Haushaltsangelegenheiten und allgemeine Verwaltung
- Tel.:
- +49 201 88-68214
- E-Mail:
- martin.pagirnus@amt68.essen.de