BIS: Suche und Detail

Die Stadt Essen hat die Möglichkeit, in Städtebaufördergebieten Eigentümer*innen bei Maßnahmen an ihren Gebäuden und Höfen zu unterstützen.

 

Eine neu angestrichene Fassade wertet ihre Immobilie auf und erhöht die Vermietbarkeit, gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Attraktivierung ihres Quartiers. Attraktiv und einladend gestaltete Innenhöfe und Gartenflächen steigern den Wohnwert für Mieter*innen und die Identifikation mit der näheren Umgebung. Dachbegrünungen leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas.

 

Was wird gefördert?

• Fassadenanstriche inklusive etwaiger Ausbesserungs- und Putzarbeiten,

• Reinigung historischer Backsteinfassaden,

• die Begrünung von Dächern, auch von Flachdachgaragen,

• die Begrünung von Innenhöfen und das Herrichten von Wege- und Spielflächen inklusive Spielgeräten,

• die Schaffung von Aufenthaltsflächen, zum Beispiel die Errichtung von Sitzgruppen und Pergolen.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.


Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 (Land Nordrhein Westfalen), Richtlinie der Stadt Essen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Hof und Hausflächen vom 24.06.2015


Fördermöglichkeiten bestehen in den Stadtteilen Altendorf, Bochold, Altenessen-Süd, Nordviertel, Katernberg, Schonnebeck, Stoppenberg, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel


Antragsformular für das jeweilige Stadtteilprojekt + Kostenvoranschlag einer Fachfirma


keine


keine


Fördergebiet IEK Essen West (Bochold, Altendorf)

Fördergebiet IEK Essen Nord (Altenessen-Süd, Nordviertel)

Stadtbezirk 6 / Zollverein (Katernberg, Stoppenberg, Schonnebeck)

MITTE/OST (Stadtkern, Südostviertel, Ostviertel)