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Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.


Rechtsgrundlagen


Unterlagen

Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis


Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der noch vorhandenen Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit.


Weitere Informationen

 
 
Rückgabe bzw. vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis

 
 
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