Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte
Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Rückgabe eines Nutzungsrechtes an die Stadt Essen vor beziehungsweise bei Zeitablauf. Die Grabstätte wird abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Urkunde über das Nutzungsrecht an der Grabstätte, Personalausweis
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der noch vorhandenen Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit.
- Downloads
- Antrag auf Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechtes
- Ratgeber in Friedhofs- und Bestattungsfragen
- Zuständige Einrichtung
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- Grün und Gruga
- Lührmannstr. 80
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-67001
- Fax: +49 201 8867007