Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen für eine Außengastronomie
Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Zu den Sondernutzungen zählt auch die Außengastronomie, sobald sie im öffentlichen Raum (Gehweg, Fußgängerzone) erfolgt. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen und ähnliches).
Zur Kompensation der coronabedingten Ausfälle bei den gastronomischen Betrieben, bietet die Verwaltung temporär ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für eine Erweiterung bereits bestehender außengastronomischer Flächen an. Hierzu steht ein vereinfachtes Antragsformular im Downloadbereich zur Verfügung
Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen
Unterlagen
Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
Lageplan
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Sondernutzungssatzung der Stadt Essen
- Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung
- Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für eine temporäre, erweiterte Außengastronomie bis längstens 30.09.2022
- Zuständige Einrichtung
-
- Sondernutzungen
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Fax: +49 201 88-66569
- E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fernau Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck
- Tel.:
- +49 201 88-66564
-
Frau Bremer 1. Sachbearbeiterin
- Tel.:
- +49 201 88-66560
- E-Mail:
- b.bremer@amt66.essen.de
-
Herr Bürger Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig
- Tel.:
- +49 201 88-66561
-
Frau Kowald Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig
- Tel.:
- +49 201 88-66563
-
Herr Richter Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf und Großveranstaltungen
- Tel.:
- +49 201 88-66565
-
Frau Rosbach Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck
- Tel.:
- +49 201 88-66562
-
Frau Berger Werden, Katernberg, Stoppenberg
- Tel.:
- +49 201 88-66567