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Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen  für eine Außengastronomie

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählt auch die Außengastronomie, sobald sie im öffentlichen Raum (Gehweg, Fußgängerzone) erfolgt. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen und ähnliches).

Zur Kompensation der coronabedingten Ausfälle bei den gastronomischen Betrieben, bietet die Verwaltung temporär ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren  für eine Erweiterung bereits bestehender außengastronomischer Flächen an. Hierzu steht ein vereinfachtes Antragsformular im Downloadbereich zur Verfügung

Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.


Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen

 


Unterlagen

Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung

Lageplan

Downloads
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungssatzung der Stadt Essen
Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung
Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für eine temporäre, erweiterte Außengastronomie bis längstens 30.09.2022
Zuständige Einrichtung
Sondernutzungen
Alfredstraße 163
45131 Essen
Fax: +49 201 88-66569
E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen

Frau Fernau Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

Tel.:
+49 201 88-66564

Frau Bremer 1. Sachbearbeiterin

Tel.:
+49 201 88-66560
E-Mail:
b.bremer@amt66.essen.de

Herr Bürger Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

Tel.:
+49 201 88-66561

Frau Kowald Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

Tel.:
+49 201 88-66563

Herr Richter Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf und Großveranstaltungen

Tel.:
+49 201 88-66565

Frau Rosbach Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

Tel.:
+49 201 88-66562

Frau Berger Werden, Katernberg, Stoppenberg

Tel.:
+49 201 88-66567
Sondernutzung durch eine Außengastronomie

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählt auch die Außengastronomie, sobald sie im öffentlichen Raum (Gehweg, Fußgängerzone) erfolgt. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen und ähnliches).

Zur Kompensation der coronabedingten Ausfälle bei den gastronomischen Betrieben, bietet die Verwaltung temporär ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren  für eine Erweiterung bereits bestehender außengastronomischer Flächen an. Hierzu steht ein vereinfachtes Antragsformular im Downloadbereich zur Verfügung

Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.

Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung

Lageplan

Sondernutzung, Außengastronomie, Straßencafé, Stehtische https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41825/show
Sondernutzungen
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66569

Frau

Fernau

Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

+49 201 88-66564

Frau

Bremer

1. Sachbearbeiterin

212

+49 201 88-66560
b.bremer@amt66.essen.de

Herr

Bürger

Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

+49 201 88-66561

Frau

Kowald

Rüttensch.,Rellingh.,Bergerh.,Stadtw.,Steele,Kray,Freisenbr.,Horst,Leithe,Heis.,Kupferd.,Byfang,Überr,Burgalten.,Bredeney,Schuir,Heidh.,Fischl,Kettwig

+49 201 88-66563

Herr

Richter

Stadtkern, Ost-, Nord-, West-, Süd-, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf und Großveranstaltungen

+49 201 88-66565

Frau

Rosbach

Altend.,Frohnh,Holsterh.,Fulerum,Haarzopf,Marg.,Schöneb.,Beding.,Frin.,Dell.,Gersch.,Borbeck,Bochold,Berge-Borbeck,Alten.,Karnap,Vogelh,Schonnebeck

+49 201 88-66562

Frau

Berger

Werden, Katernberg, Stoppenberg

+49 201 88-66567