Essener Transferleistungsbeziehende erhalten das "SozialTicket" bei der Ruhrbahn.
Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder Arbeitslosengeld II-Leistungen bekommen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.
Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.
Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?
- Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
- Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
- Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
- JobCenter-Kund*innen wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen
Um längere Wartezeiten bei der Beantragung des Berechtigungsnachweises zu vermeiden, halten Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) bereit.
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Verkauf des SozialTickets, zum Leistungsumfang und zum Preis nennt die Ruhrbahn.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- JobCenter Wohnungslose
- Frohnhauser Str. 71
- 45143 Essen