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SozialTicket

Essener Transferleistungsbeziehende erhalten das "SozialTicket" bei der Ruhrbahn. 

Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder dem SGB II bekommen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.

Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?

  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
  • Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
  • JobCenter-Kund*innen, also Menschen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommen, wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
 

Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) an und halten Sie bei einer evtl. persönlichen Vorsprache auch Ihren Personalausweis bereit.

SozialTicket

Um das Ticket zu bekommen, brauchen Sie einen Berechtigungsnachweis, den Sie - je nachdem, ob Sie Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB VIII oder dem SGB II bekommen - beim Amt für Soziales und Wohnen, beim Jugendamt oder beim JobCenter erhalten.

Mit dem Berechtigungsnachweis bekommen Sie das Ticket in den Verkaufsstellen oder an den Fahrkartenautomaten der Ruhrbahn.

Wer erhält wo den Berechtigungsnachweis?

  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt den Berechtigtenausweis beim Amt für Soziales und Wohnen in der Steubenstraße 53 (Eingang "Kundencenter", Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Wohngeldempfänger*innen erhalten den Nachweis in der Wohngeldstelle, Klinkestraße 29 - 31.
  • Für junge Erwachsene, die vom Jugendamt laufende Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, stellt das Jugendamt der Stadt Essen (Abteilung Soziale Dienste / Wirtschaftliche Erziehungshilfe) im Allbauhaus, Eingang Vereinstraße 2, den Berechtigungsnachweis aus.
  • JobCenter-Kund*innen, also Menschen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bekommen, wenden sich an den Standort, der sie auch sonst wohnortnah betreut. (Im Neukundenbereich am Berliner Platz wird der Berechtigungsnachweis nicht ausgestellt.)
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
 

Benötigte Unterlagen

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer (beispielsweise Wohngeldnummer oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft) an und halten Sie bei einer evtl. persönlichen Vorsprache auch Ihren Personalausweis bereit.

Ermäßigung, ticket, ruhrbahn, straßenbahn, öpnv, Berechtigung, Berechtigungsnachweis https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42163/show
JobCenter Wohnungslose
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57981
Fax +49 201 8856405
JobCenter U25
Am Fernmeldeamt 15 45145 Essen
Telefon +49 201 88-57984
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236 45326 Essen
Telefon +49 201 88-57988
Fax +49 201 8856305
JobCenter West
Altendorfer Str. 97 - 101 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57980
Fax +49 201 8856905
JobCenter Nord-West
Germaniastr. 253 45355 Essen
Telefon +49 201 88-56999
Fax +49 201 8856505
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
Fax +49 201 8856105
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055
JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57983
Fax +49 201 8856205
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605
Wohngeld
Klinkestr. 29-31 45136 Essen
Telefon +49 201 88-50466
Fax +49 201 88-50402
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53 45121 Essen
Telefon +49 201 88-50555