BIS: Suche und Detail

Essen.dabei sein

Viele städtische Einrichtungen und auch private Anbieter von Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten geben finanziell benachteiligten Transferleistungsbezieher*innen an ihren Eintrittskassen Ermäßigungen. Als Berechtigungsnachweis muss dafür in der Regel ein gültiger Leistungsbescheid vorgelegt werden. Eine umständliche und manchem zu Recht auch unangenehme Praxis. Mit der Karte "Essen.dabei sein" ist in Essen alles einfacher.

Wie funktioniert "Essen.dabei sein"?

"Essen.dabei sein" ist ein Berechtigungsnachweis im Scheck-Kartenformat. Zusammen mit einem Ausweisdokument zeigt man die praktische Karte bei den Kooperationspartnern vor. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr nötig, um die gewährten Ermäßigungen zu erhalten.

Wer kann die Karte bekommen?

  • Kund*innen des JobCenters, also Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Empfänger*innen (SGB II)
  • ferner erhält die Karte, wer Leistungen nach dem SGB XII über das Amt für Soziales und Wohnen erhält, sowie
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Familien, die Kindergeld mit Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen
  • Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.

Wo erhält man die Karte?

  • JobCenter-Kund*innen bekommen "Essen.dabei sein" in der für sie zuständigen Geschäftsstelle im Stadtteil. Die Karte wird auf Anfrage auch mit der Post zugesandt. Leistungsberechtigte wählen dazu die Rufnummer der für sie zuständigen Geschäftsstelle oder nutzen E-Mail oder Kontaktformular.
    Alle Geschäftsstellen des JobCenters Essen im Überblick.
  • Wer Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Wohnen (Kundencenter Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlag-Berechtigte erhalten "Essen.dabei sein" in der Wohngeldstelle, Klinkestr. 29-31.

Wie lange ist die Karte gültig?

"Essen.dabei sein" wird individuell ausgestellt und gilt in der Regel bis zu einem Jahr vom Ausgabedatum an. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Karte verlängert werden, sofern der Anspruch nach wie vor besteht.

 

Hinweis

"Essen.dabei sein" ist eine Essener Initiative! In den Nachbarstädten wird die Karte deshalb in der Regel nicht anerkannt. Leistungsberechtigte legen hier für eventuelle Angebote weiterhin ihren Leistungsbescheid vor.

Bei Fragen zur Teilhabe-Karte

  • Kund*innen des JobCenters wählen bei Fragen zur Teilhabe-Karte die Rufnummer der für sie zuständigen Geschäftsstelle. Alle Geschäftsstellen des JobCenters im Überblick.
  • Wer Leistungen über das Amt für Soziales und Wohnen bezieht, wendet sich mit Fragen zur Ausgabe der Karte an 0201 / 88 50 555 .
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.

Weitere Informationen

Essen.dabei sein

Wie funktioniert "Essen.dabei sein"?

"Essen.dabei sein" ist ein Berechtigungsnachweis im Scheck-Kartenformat. Zusammen mit einem Ausweisdokument zeigt man die praktische Karte bei den Kooperationspartnern vor. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr nötig, um die gewährten Ermäßigungen zu erhalten.

Wer kann die Karte bekommen?

  • Kund*innen des JobCenters, also Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Empfänger*innen (SGB II)
  • ferner erhält die Karte, wer Leistungen nach dem SGB XII über das Amt für Soziales und Wohnen erhält, sowie
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Familien, die Kindergeld mit Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen
  • Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.

Wo erhält man die Karte?

  • JobCenter-Kund*innen bekommen "Essen.dabei sein" in der für sie zuständigen Geschäftsstelle im Stadtteil. Die Karte wird auf Anfrage auch mit der Post zugesandt. Leistungsberechtigte wählen dazu die Rufnummer der für sie zuständigen Geschäftsstelle oder nutzen E-Mail oder Kontaktformular.
    Alle Geschäftsstellen des JobCenters Essen im Überblick.
  • Wer Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Wohnen (Kundencenter Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlag-Berechtigte erhalten "Essen.dabei sein" in der Wohngeldstelle, Klinkestr. 29-31.

Wie lange ist die Karte gültig?

"Essen.dabei sein" wird individuell ausgestellt und gilt in der Regel bis zu einem Jahr vom Ausgabedatum an. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Karte verlängert werden, sofern der Anspruch nach wie vor besteht.

 

Hinweis

"Essen.dabei sein" ist eine Essener Initiative! In den Nachbarstädten wird die Karte deshalb in der Regel nicht anerkannt. Leistungsberechtigte legen hier für eventuelle Angebote weiterhin ihren Leistungsbescheid vor.

Bei Fragen zur Teilhabe-Karte

  • Kund*innen des JobCenters wählen bei Fragen zur Teilhabe-Karte die Rufnummer der für sie zuständigen Geschäftsstelle. Alle Geschäftsstellen des JobCenters im Überblick.
  • Wer Leistungen über das Amt für Soziales und Wohnen bezieht, wendet sich mit Fragen zur Ausgabe der Karte an 0201 / 88 50 555 .
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
Teilhabe, Karte, Ausweis, Scheckkarte, Ermäßigung, Kooperationspartner, JobCenter Essen, Bürgergeld https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42164/show
JobCenter Wohnungslose
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57981
Fax +49 201 8856405
JobCenter U25
Am Fernmeldeamt 15 45145 Essen
Telefon +49 201 88-57984
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236 45326 Essen
Telefon +49 201 88-57988
Fax +49 201 8856305
JobCenter West
Altendorfer Str. 97 - 101 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57980
Fax +49 201 8856905
JobCenter Nord-West
Germaniastr. 253 45355 Essen
Telefon +49 201 88-56999
Fax +49 201 8856505
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57983
Fax +49 201 8856205
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605
JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
Fax +49 201 8856105
Wohngeld
Klinkestr. 29-31 45136 Essen
Telefon +49 201 88-50466
Fax +49 201 88-50402
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53 45121 Essen
Telefon +49 201 88-50555