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Viele städtische Einrichtungen und auch private Anbieter von Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten geben finanziell benachteiligten Transferleistungsbezieher*innen an ihren Eintrittskassen Ermäßigungen. Als Berechtigungsnachweis muss dafür in der Regel ein gültiger Leistungsbescheid vorgelegt werden. Eine umständliche und manchem zu Recht auch unangenehme Praxis. Mit der Karte "Essen.dabei sein" ist in Essen alles einfacher.


"Essen.dabei sein" ist ein Berechtigungsnachweis im Scheck-Kartenformat. Zusammen mit einem Ausweisdokument zeigt man die praktische Karte bei den Kooperationspartnern vor. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr nötig, um die gewährten Ermäßigungen zu erhalten.

Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.


"Essen.dabei sein" ist ein Berechtigungsnachweis im Scheck-Kartenformat. Zusammen mit einem Ausweisdokument zeigt man die praktische Karte bei den Kooperationspartnern vor. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr nötig, um die gewährten Ermäßigungen zu erhalten.

Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.


Folgender Personenkreis kann eine Teilhabekarte erhalten:

  • Kund*innen des JobCenters, also Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Empfänger*innen (SGB II)
  • ferner erhält die Karte, wer Leistungen nach dem SGB XII über das Amt für Soziales und Wohnen erhält, sowie
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Familien, die Kindergeld mit Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen
  • Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

"Essen.dabei sein" ist eine Essener Initiative. In den Nachbarstädten wird die Karte deshalb in der Regel nicht anerkannt. Leistungsberechtigte legen hier für eventuelle Angebote weiterhin ihren Leistungsbescheid vor.


Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite.


  • JobCenter-Kund*innen bekommen "Essen.dabei sein" in der für sie zuständigen Geschäftsstelle im Stadtteil. Die Karte wird auf Anfrage auch mit der Post zugesandt. Leistungsberechtigte wählen dazu die Rufnummer der für sie zuständigen Geschäftsstelle oder nutzen E-Mail oder Kontaktformular.
  • Wer Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Wohnen (Kundencenter Altendorfer Str. 103).
  • Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlag-Berechtigte erhalten "Essen.dabei sein" in der Wohngeldstelle, Klinkestr. 29-31.

Die Karte "Essen.dabei sein" wird individuell ausgestellt und gilt in der Regel bis zu einem Jahr vom Ausgabedatum an. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Karte verlängert werden, sofern der Anspruch nach wie vor besteht.


Downloads
Faltblatt Informationen "Essen.dabei sein"
Zuständige Einrichtungen
Wohngeldstelle
Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Tel: +49 201 88-50466
Fax: +49 201 88-50402
E-Mail: wohngeld@essen.de
Amt für Soziales und Wohnen
JobCenter Essen