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Schüler-BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Essen ist Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten rund um die Beantragung und Bewilligung  von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schülerinnen und Schüler.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt der oder dem einzelnen Auszubildenden die während der Ausbildungszeit individuell benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Hinweise zur Antragstellung, die zur Zeit geltenden Bedarfssätze sowie weiterführende Infos finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Für Studierende

Für Studierende sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Studierendenwerke bei den jeweiligen Hoch- oder Fachhochschulen, Universitäten und Gesamthochschulen zuständig.


Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


Weitere Informationen

Onlinedienstleistungen
Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG-Online)
Onlinedienstleistungen
Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG-Online)
Zuständige Einrichtungen
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Kopstadtplatz 12
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51355
Fax: +49 201 8851155
Jugendamt
Ausbildungsförderung BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt der oder dem einzelnen Auszubildenden die während der Ausbildungszeit individuell benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Hinweise zur Antragstellung, die zur Zeit geltenden Bedarfssätze sowie weiterführende Infos finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Für Studierende

Für Studierende sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Studierendenwerke bei den jeweiligen Hoch- oder Fachhochschulen, Universitäten und Gesamthochschulen zuständig.

Ausbildung, Auszubildende, Leistungen, Schüler, Schülerinnen, BaföG, Studium, studieren, Student, Studentin https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42167/show
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Kopstadtplatz 12 45127 Essen
Telefon +49 201 88-51355
Fax +49 201 8851155
Jugendamt
I. Hagen 26 45127 Essen
Telefon +49 201 88-51777
Fax +49 201 8851101