Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils anteilig oder sogar in voller Höhe.
Dadurch wird es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.
Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.
Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.
In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.
Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit
Wichtige Informationen zum "ElterngeldPlus" finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752
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So können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen:
- Antragstellung Elterngeld | Chancen NRW (mkjfgfi.nrw)
- Online auf: Elterngeld Onlineantrag (Familienportal NRW)
Ausführliche Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit finden Sie hier:
Online-Dienstleistungen
Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.
Der neue NRW-einheitliche Online-Dienst „Elterngeld“ ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.
Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (www.id.bund.de/de).
Informations-Broschüren finden Sie hier:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Elterngeld
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Elterngeld
- Zuständige Einrichtungen
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- Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen
- Klinkestr. 29-31
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-50583
- Fax: +49 201 88-50510
- E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Menzel Leitung
- Tel.:
- +49 201 88-50559
- E-Mail:
- b.menzel@sozialamt.essen.de
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Frau Pezzolla Vertreterin
- Tel.:
- 0201 88-50613
- E-Mail:
- sarah.pezzolla@sozialamt.essen.de
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Frau Devries Rul-Sil
- Tel.:
- 0201 88-50578
- E-Mail:
- mareike.devries@sozialamt.essen.de
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Frau Ergün Kba-Lah
- Tel.:
- 0201 88-50511
- E-Mail:
- merve.erguen@sozialamt.essen.de
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Frau Prunzel Lai-Mis
- Tel.:
- 0201 88-50515
- E-Mail:
- jessica.prunzel@sozialamt.essen.de
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Herr Berlingen Oz-Ruk
- Tel.:
- 0201 88-50614
- E-Mail:
- philipp.berlingen@sozialamt.essen.de
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Herr Kulms Hes-Kaz
- Tel.:
- 0201 88-50526
- E-Mail:
- joerg.kulms@sozialamt.essen.de
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- Tel.:
- 0201 88-50857
- E-Mail:
- m.soballa@sozialamt.essen.de