BIS: Suche und Detail

Online Kinderbetreuungsangebote in Essen suchen und finden

Liebe Eltern, 

die Freischaltung neu geplanter Kitas erfolgt aus unterschiedlichen Gründen zeitversetzt.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn die von Ihnen gesuchte Einrichtung noch nicht angezeigt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.                        

Haben Sie Fragen zu den zeitlichen Abläufen bei der Platzvergabe? Dann finden Sie hier weitere Informationen.

Für den Fall, dass Sie eine Fehlermeldung erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit detaillierten Angaben an familienpunkt@essen.de  und fügen wenn möglich Screenshots bei, aus denen Ihre Eingaben und die Fehlermeldung erkennbar sind. Dies hilft uns bei der Fehlerprüfung.


Kindergartenkinder, Tagespflegekinder – und Schulkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden – das ist das Ziel des ab dem 01. März 2020 geltenden Bundesgesetzes. Das bedeutet, dass Ihr Kind bei der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung gegen Masern geimpft sein muss. Ab einem Alter von zwei Jahren müssen zwei Impfungen nachgewiesen werden, bei Kindern unter zwei Jahren mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern). Bei der Aufnahme von Kindern unter einem Jahr müssen Sie, den Nachweis über die Impfung zeitnah nach dem ersten Geburtstag vorlegen. Bitte bringen Sie zum Abschluss des Betreuungsvertrags in der Kindertageseinrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson/ dem Kindertagespflegeverband den Impfausweis Ihres Kindes mit. Bei Kindern, die zum 01.03.2020 bereits in einer Einrichtung betreut werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Kindergartenzeit oder Tagespflegezeit!

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html


Informationen zum Datenschutz

Art. 13 und 14 DSGVO sehen für Verantwortliche umfangreiche Informationspflichten vor, die Betroffenen mitgeteilt werden müssen.

Werden die Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben, müssen die Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.

Mit Abschicken einer Betreuungsanfrage aus dem Elternportal LITTLE BIRD werden durch Eltern personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt.

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO zum Verfahren LITTLE BIRD finden Sie rechts.


Liebe Eltern,
Sie haben Ihr Kind für einen oder mehrere Betreuungsplätze vormerken lassen. Sie können für jedes Kindergartenjahr (01.08. – 31.07. jeden Jahres) bis zu 7 Vormerkungen erstellen. Für jede Absage können Sie eine neue Vormerkung eintragen. So läuft das weitere Vergabeverfahren:

Platzzusagen

Ab dem 1. März 2020 übermitteln die Betreuungsplatz-Anbieter die Platzzusagen (Reservierungen) über LittleBird per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg. Ist eine Platzzusage (Reservierung) durch eine Betreuungseinrichtung ausgesprochen, sind keine weiteren Reservierungen durch andere Betreuungsanbieter möglich.

Annahme des Platzes durch die Eltern

Als Eltern haben Sie nun maximal 14 Tage Zeit, die Reservierung anzunehmen. Sollten Sie sich innerhalb dieses Zeitraums nicht beim Anbieter des Betreuungsplatzes melden, ist der Anbieter nicht mehr an seine Zusage gebunden, der Platz wird anderweitig vergeben. Sollten Sie den Platz nicht annehmen wollen, informieren Sie bitte umgehend den Betreuungsplatzanbieter, damit der Platz einer anderen Familie angeboten werden kann. Bitte bedenken Sie auch, dass durch ein Platzangebot Ihre weiteren Anfragen bei anderen Einrichtungen gesperrt bleiben, bis sie das Platzangebot ablehnen.

Eine bereits durch Sie bestätigte Reservierung kann nur durch das Jugendamt gelöscht werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an familienpunkt@essen.de unter Angabe des Namens, Vornamens und der KiBe-Pass-Nummer Ihres Kindes und des Namens der KiTa bzw. der Kindertagespflegeperson, bei der die Reservierung gelöscht werden soll.

Vertragsschluss

Sofern die Platzzusage (Reservierung) von Ihnen angenommen wird, kann der Vertrag geschlossen werden.

Absagen für vorgemerkte Betreuungsplätze

Absagen für vorgemerkte Betreuungsplätze zum Betreuungsbeginn 01.08.2020 starten ebenfalls ab sofort. Diese werden in der Regel per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg übermittelt. Sie können dann für Ihr Kind Vormerkungen in anderen Betreuungseinrichtungen oder zu einem anderen Betreuungsbeginn vornehmen.

Statusbezeichnung bei LittleBird verändert

Die Statusbezeichnung zu Ihren Betreuungsanfragen ändert sich im Falle einer Zu- oder Absage. Bitte klicken Sie auf das "i"-Symbol hinter der jeweiligen Betreuungsanfrage, um sich die Bedeutung des Status anzeigen zu lassen.

Probleme beim Aufrufen der Startseite von LittleBird?

Sie wollen LittleBird im Internet aufrufen, erhalten jedoch eine Fehlermeldung? Bitte löschen Sie Ihren Browserverlauf bzw. den sogenannten „Cache“. Dies erreichen Sie über das Bedienen der entsprechenden Funktion in Ihrem Browser oder indem Sie die Tastenkombination Strg + F5 anstoßen.

Hotline für Ihre Anfragen

Für alle Fragen rund um LittleBird steht der Familienpunkt unter der Rufnummer 0201/88-51777 zur Verfügung.


Downloads
Information zu LITTLE BIRD nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
I. Hagen 26
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51777
Fax: +49 201 88-51101
E-Mail: jugendamt@essen.de