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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie beantragen, wenn Sie

  • die Rentenaltersgrenze erreicht haben oder
    über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
  • Einkommen und Vermögen nur unterhalb bestimmter Grenzen haben

Zu dem Personenkreis zählen grundsätzlich auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnliche Einrichtungen tätig sind und wegen der Art und Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können.


Die Grundsicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundsicherung ist eine besondere Sozialhilfe

Anders als in der Sozialhilfe gibt es in der Grundsicherung keinen Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder bzw. Eltern, wenn diese weniger als 100.000 Euro verdienen.

Wohngeld

Sollten Sie über ein hohes Einkommen verfügen und einen geringen Grundsicherungsanspruch haben, ist es möglich, dass sich für Sie ein höherer Wohngeldanspruch errechnet. In diesem Fall ist es ratsam auch einen Antrag bei der Wohngeldstelle zu stellen.

Grundsicherung und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Im Falle eines höheren Wohngeldanspruchs ist dieses vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Ermäßigungen

Durch den Bezug von Grundsicherungsleistungen haben Sie zudem einen Anspruch auf die Essen.dabeisein Karte, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und ein vergünstigtes MeinTicket für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Stadtgebietes.

Terminvergabe

Einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen erhalten Sie über das Kontaktformular, die Service-Hotline oder im „Kundencenter“. Das Kundencenter erreichen Sie über den barrierefreien „Eingang Kundencenter“ Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße.