Sollte bei Ihnen ein Mietrückstand entstanden sein und Wohnungslosigkeit drohen (fristlose Kündigung, Räumungsklage, Androhung der Räumung), können wir Ihnen unter bestimmten Umständen finanzielle Hilfe anbieten.
Ein drohender Wohnungsverlust kann in vielen Fällen durch die Übernahme der Mietrückstände – in der Regel darlehensweise – vermieden werden.
In jedem Fall ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit uns zu Ihrem Vorteil. Nur dann ist es möglich bestimmte Fristen einzuhalten und eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Es besteht keine Möglichkeit der Selbsthilfe.
- Sie haben Ihre laufende Miete gezahlt.
- Ihre zukünftigen Mietzahlungen sind sichergestellt.
Übernahme von Mietrückständen
Folgende Unterlagen sind nötig, um Ihren Antrag auf Übernahme von Mietrückständen bearbeiten zu können:
- Anschreiben (Vermieter*in): Mahnung, Kündigung oder ähnliches
- aktuelle Mietquittung
- Einkommensunterlagen seit Bestehen der Mietrückstände (Lohnabrechungen, Bescheid des JobCenters oder der Agentur für Arbeit, Sozialhilfebescheid, Nachweis über Kindergeld, Nachweis über Krankengeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid, Erziehungsgeldbescheid)
- Kontoauszüge seit Bestehen der Mietrückstände
- Nachweise über eventuelle Schulden und deren Tilgung
- Wohngeldbescheid (sofern vorhanden)
- Nachweis über Heizkosten
- Mietvertrag
- Nachweise über Vermögen (Sparverträge, Lebensversicherungen, Auto oder ähnliches)
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Sicherung der Energieversorgung
- Steubenstr. 53
- 45138 Essen
- Tel: +49 201 88-50335
- Fax: +49 201 88-50602