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Umzugskosten

Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylbewerberleistung?

Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug können durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen werden.

 

Mögliche Leistungen

Sind bei Ihnen alle Voraussetzungen erfüllt und das Amt für Soziales und Wohnen hat einem Umzug zugestimmt, können verschiedene Kosten übernommen werden:

  • Kosten für den Umzug (in Selbsthilfe durchzuführen, nur in Ausnahmefällen ist eine Umzugsfirma möglich)
  • Kosten für eine Einzugsrenovierung, falls notwendig
  • Kosten für die Kaution oder Genossenschaftsanteile

Wurde einem Umzug zugestimmt, kann/können die Kaution/Genossenschaftsanteile für die neue Wohnung im Rahmen eines Darlehens vom Amt für Soziales und Wohnen übernommen werden.

Im Falle eines Auszugs aus dieser Wohnung sind Sie verpflichtet, das Amt für Soziales und Wohnen darüber zu informieren. Soweit die Kaution nicht in vollem Umfang erstattet wird, ist der nicht erstattete Betrag im Rahmen der Darlehensrückzahlung von Ihnen zurückzuzahlen.

Sollten Sie den geforderten Betrag nicht in einer Summe aufbringen können, so haben Sie die Möglichkeit, einen Ratenzahlungs- oder Stundungsantrag bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Essen zu stellen.


Voraussetzungen

Wichtig für die Übernahme von Kosten ist dabei: Dem Umzug muss vorher durch das Amt für Soziales und Wohnen zugestimmt worden sein. Unterschreiben Sie also keinen Mietvertrag, bevor Sie sich nicht mit Ihrem*r zuständigen Person (Sachbearbeiter*in) abgesprochen haben.

Um eine Zustimmung zum Umzug zu erhalten, müssen Sie Ihrem*r Person (Sachbearbeiter*in) ein unverbindliches Mietangebot über die gewünschte Wohnung einreichen.

Dieses muss zwingend folgende Informationen erhalten:

  • Größe der Wohnung in Quadratmeter
  • Anzahl der Zimmer
  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Vorauszahlungen für Nebenkosten (und eventuell Heizkosten)
  • Heizungsart (Gas, Öl, Nachtspeicher, Fernwärme, Zentralheizung…)
  • Wird eine Kaution gefordert?

Außerdem müssen Sie begründen können, warum bei Ihnen ein Umzug notwendig ist. Dafür erklären Sie schriftlich, warum ein Umzug notwendig sei, und reichen dies ein.

Wichtig zu beachten ist, dass Ihre neue Wohnung die Angemessenheitsgrenzen der Stadt Essen nicht überschreitet. Die Übernahme von Kosten für den Umzug ist ansonsten nicht möglich.


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Vermieterbescheinigung
Zuständige Einrichtung
Soziale Dienstleistungen
Steubenstr. 53
45138 Essen
Tel: +49 201 88-50555
Fax: +49 201 88-50153