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Wenn Sie einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen oder beschneiden möchten, müssen Sie dafür unter bestimmten Umständen einen Antrag stellen.


Wenn Sie in Ihrem Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen oder beschneiden möchten, der weiter als vier Meter von einem Wohn- oder Geschäftsgebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Nach dem Fällen eines Baumes ist im Regelfall die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.


Baumschutzsatzung Stadt Essen


  • Das Grundstück, auf dem der Baum steht, ist Ihr Eigentum oder Sie sind bevollmächtigt
  • Es handelt sich um eine Baumart, die geschützt ist (Laubbaum, Eibe, Ginkgo) und für die deshalb eine Genehmigung nötig ist 
  • Die Entfernung zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude ist größer als 4 m 
  • Der Stammumfang ist größer als 80 cm

  • Formloser Antrag mit Beschreibung und Begründung
  • Fotos des Baumes
  • Grundstücksplan

Wenn Sie einen oder mehrere Bäume fällen/beschneiden wollen und dafür einen Antrag stellen, fallen die folgenden Gebühren an:

  Fällen / Beschneiden Fällen / Beschneiden im Rahmen eines Bauvorhabens
Gebühren, die bei einem genehmigten Antrag anfallen 50,00 € 66,00 € für einen Baum + 15,00 € für jeden weiteren
Gebühren, die bei einem abgelehnten Antrag anfallen 37,00 € 50,00 € 

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist,

  1. prüft das Umweltamt die eingereichten Antragsunterlagen,
  2. schaut sich ein*e Mitarbeiter*in den zu fällenden/beschneidenden Baum persönlich an (Ortsbegehung),
  3. erhalten Sie eine Nachricht über die Entscheidung des Umweltamtes sowie über ggf. anfallende Kosten.
  4. Sofern Sie eine Genehmigung erhalten haben, überprüft ein*e Mitarbeiter*in nach einiger Zeit, ob Sie die ggf. von Ihnen geforderte Ersatzbepflanzung vorgenommen haben.