Fällanträge für Privatgärten
Wer im Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen möchte, der weiter als vier Meter von einem Wohn-, oder Geschäftsgebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigt dafür eine Fällgenehmigung.
Nicht geschützt sind Kulturobstbäume, Pappeln, Weiden, Birken sowie Nadelgehölze.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung zur Fällung erteilen. Im Regelfall ist die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.
Weitere Informationen
Dienste finden:
- Downloads
- Auswahlliste für Ersatzbaumpflanzungen
- Baumschutz auf Baustellen
- Baumschutzsatzung
- Handlungsleitfaden BaumAdapt
- Infoblatt - Vorsicht mit der Heckenschere
- Merkblatt Baumschutzsatzung
- Zuständige Einrichtung
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- Untere Naturschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Fax: +49 201 8859558
- E-Mail: unb@umweltamt.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Stephan Schur Baumschutz, Naturdenkmalschutz
- Tel.:
- +49 201 8859546