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Die Einrichtung eines Brunnens zur Entnahme von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Der Brunnen ist so zu gestalten, dass kein Oberflächenwasser durch den Brunnen in das Grundwasser gelangen kann. Die entsprechenden technischen Regeln sind einzuhalten.

Eine Ausnahme ist der Brunnen im Garten. Sofern sich der Garten direkt am Haus befindet, und nur von einem Haushalt genutzt wird, ist der Brunnen erlaubnisfrei. Auch bei diesem Brunnen ist der Grundwasserschutz zu gewährleisten. Falls Sie einen solchen Brunnen errichten, oder bereits betreiben, können Sie diesen freiwillig bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen. Er wird dann in das Brunnenkataster aufgenommen und Sie werden über eventuelle schädliche Veränderungen des Grundwasser informiert. Hierzu werden nur die Tiefe des Brunnens, der Standort und die Kontaktadresse des Eigentümers benötigt. 
Im Hinblick auf teilweise hohe Mineralkonzentration im Grundwasser und auch auf die vorhandenen Altlastenstandorte im Gebiet der Stadt Essen, ist es oftmals sinnvoller Regenwasser zu sammeln und zur Bewässerung zu nutzen.

Brunnen zur Trinkwasserversorgung

Sofern auf dem eigenen Grundstück ein Brunnen betrieben wird, der zur Trinkwasserversorgung dient, muss dieser dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Entsprechend der Trinkwasserverordnung sind an Wasser, das zur Trinkwasserversorgung genutzt werden soll, erhöhte Anforderungen an die Reinheit zu stellen. Um sowohl die Eignung des Wassers als auch die technische Eignung des Brunnens prüfen zu können, sind solche Anlagen vier Wochen vor der Errichtung dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59001
Fax: +49 201 88-59009
E-Mail: umweltamt@essen.de