Einbau von Recyclingmaterial (RCL-Material) muss wasserrechtlich erlaubt werden. Dies gilt sowohl für den Einbau von angeliefertem Material, als auch für vor Ort gebrochenes Material. Weiterhin erlaubnisbedürftig sind auch der Einbau von industriellen Nebenprodukten und von mit anderen Stoffen vermischten Böden. Auch der Einbau von Fremdböden kann, je nach Qualität des Bodens, einer Erlaubnis bedürfen.
Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten ist es sinnvoll den entsprechenden Antrag deutlich vor dem geplanten Baubeginn zu stellen. Beim Einbau sind zusätzlich die abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Umweltamt
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59001
- Fax: +49 201 88-59009
- E-Mail: umweltamt@essen.de