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Einbau von Recyclingmaterial (RCL-Material) muss wasserrechtlich erlaubt werden. Dies gilt sowohl für den Einbau von angeliefertem Material, als auch für vor Ort gebrochenes Material. Weiterhin erlaubnisbedürftig sind  auch der Einbau von industriellen Nebenprodukten und von mit anderen Stoffen vermischten Böden. Auch der Einbau von Fremdböden kann, je nach Qualität des Bodens, einer Erlaubnis bedürfen.

Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten ist es sinnvoll den entsprechenden Antrag deutlich vor dem geplanten Baubeginn zu stellen. Beim Einbau sind zusätzlich die abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

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Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen zum Einbau von RCL-Material
Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59001
Fax: +49 201 88-59009
E-Mail: umweltamt@essen.de
Einbau von Recyclingmaterial

Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten ist es sinnvoll den entsprechenden Antrag deutlich vor dem geplanten Baubeginn zu stellen. Beim Einbau sind zusätzlich die abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Recycling, Bauvorhaben, Hausbau, Einbau https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42889/show
Umweltamt
Natorpstr. 27 45139 Essen
Telefon +49 201 88-59001
Fax +49 201 88-59009