Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und damit für gesunde Lebensmittel sind einwandfreie Futtermittel.
Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.
Registrierte landwirtschaftliche Betriebe werden auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Mischen von Futtermitteln, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde überwacht.
Durch die Futtermittelüberwachung in den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und geprüft. Es werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen, die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de