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Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und damit für gesunde Lebensmittel sind einwandfreie Futtermittel.


Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.

Registrierte landwirtschaftliche Betriebe werden auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Mischen von Futtermitteln, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde überwacht.

Durch die Futtermittelüberwachung in den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und geprüft. Es werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen, die von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden.




Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de