Das Land NRW gewährt den Opfern der Unwetterkatastrophe eine Wiederaufbauhilfe.
Fragen zur Antragsstellung werden telefonisch durch das „Servicetelefon Wiederaufbau“ des Landes NRW unter 0211 4684-4994 Mo. bis Fr. von 8 - 18 Uhr sowie Sa. 10 - 16 Uhr sowie sonn- und feiertags vom 10 - 14 Uhr beantwortet. (Stand 09.11.21, 12 Uhr)
Ergänzend zum Angebot des Landes NRW bietet die Stadt Essen betroffenen Essener Privathaushalten (inkl. der Privathaushalt in ihrer Funktion als Vermieter; jedoch keine Unternehmen der Wohnungswirtschaft) die Möglichkeit an, den Online-Antrag an vollwertigen PC-Arbeitsplätzen im Rathaus zu stellen.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars.
Sie können unter der Rufnummer 0201-88-14001 einen Beratungstermin vereinbaren.
Bei auftretenden technischen und organisatorischen Fragestellungen werden Sie durch anwesende Dienstkräfte unterstützt. Legen Sie dazu bitte vorab ein Konto im Online-Förderportal des Landes NRW an und bringen Sie die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Termin mit.
Name | Typ | Kosten |
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Die Dienstleistung erfolgt kosten- und gebührenfrei. | $kosten.typ | kostenfrei |
- Es wird keine inhaltliche Hilfestellung im Sinne einer Rechtsberatung o.ä. angeboten. Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die o.g. Telefonhotline des Landes.
- Alle Eingaben im Online-Antrag müssen direkt und eigenverantwortlich durch Sie selbst erfolgen.
- Sie müssen bei der Antragsstellung eine E-Mail Adresse benennen können. Über diese E-Mail Adresse wird nach erfolgter Beantragung der Wiederaufbauhilfe der weitere Schriftverkehr geführt: Sie müssen Zugriff auf die E-Mail Adresse haben oder Zugriff sicherstellen können. Die Neueinrichtung einer E-Mail Adresse im Rahmen des Termins selbst ist nicht möglich.
- Zusätzlich muss für die Antragsstellung unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Personalausweisnummer (bzw. Reisepass oder ein vergleichbares Dokument zur Identifikation) aller Haushaltsangehörigen, für die ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe (insb. für die Schäden am Hausrat) bekannt sein. Die Steuer-ID finden Sie z. B. auf ihrem Einkommenssteuerbescheid. Diese kann auch beim zuständigen Finanzamt erfragt werden. Je nach Fallkonstellation werden auch weitere Angaben benötigt, weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt „weiterführende Links".
- Wählen Sie ein sicheres Passwort. Speichern Sie nach dem Absenden keine Daten, insb. keine privaten Zugangsdaten auf dem bereitgestellten PC ab.
- Sie können maximal eine Begleitperson mitbringen, welche Sie z. B. berät und/oder bei Ihren Eingaben am Computer unterstützt.
- Falls Sie Dokumente bei der Antragsstellung als Anhang mit verschicken müssen: Machen Sie bitte Scans oder Fotos der Dokumente mit ihrem Mobiltelefon, die sie sich selber zusenden können. Darüber hinaus wird ein Scanner im Rathaus bereitstehen.
Die angebotenen Termine werden auf etwa eine Stunde Dauer geschätzt. Diese Termine werden Mo. bis Fr. von 8 - 15 Uhr angeboten. Da noch keine belastbaren Erfahrungswerte zum tatsächlichen Zeitbedarf vorliegen und die Anträge sich stark in ihrer Komplexität unterscheiden können, könnten einzelne Termine länger als geplant dauern.
Sie können unter der Rufnummer 0201-88-14001 einen Beratungstermin vereinbaren.
Wir bitten jetzt schon um Ihr Verständnis, sollte es im Einzelfall zu Terminverschiebungen kommen.
Zu Beginn des Termins ist es erforderlich, dass Sie eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, die es uns ermöglicht, Ihnen bei der Antragstellung zu helfen.
Eine Kopie Ihres Antrages verbleibt zu Dokumentationszwecken bei der Stadt Essen.
Mit der Bestätigung des Termins per E-Mail wird nochmals darauf hingewiesen, welche Unterlagen zu dem Termin zwingend erforderlich sind.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Büro des Oberbürgermeisters
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-88002
- Fax: +49 201 88-88010
- E-Mail: oberbuergermeister@essen.de
- Weiterführende Links
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Antrag für Privathaushalte