Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die Genehmigung von gewerblichen Tätigkeiten, die die Nachtruhe (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) stören können, wenn dies im begründeten Ausnahmefall erforderlich ist (§ 9 Abs. 2 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW).
Wann ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und weitere Informationen im Zusammenhang mit Antragstellung und Genehmigung finden Sie ab Seite 3 des unter „Onlinedienstleitungen“ einsehbaren Antragsformulars.
Bitte lesen Sie unbedingt die auf der 3. Seite des Antragsformulars beginnenden Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
9 LImSchG (Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen – Landes-Immissionsschutzgesetz – vom 18.03.1975 in der zzt. geltenden Fassung)
Kosten
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 LImSchG gilt ein Gebührenrahmen von 150,00 Euro bis 1000,00 Euro. Im Einzelfall bestimmt sich die Höhe nach dem im Zusammenhang mit der Erteilung des Bescheids entstandenen Verwaltungsaufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung der Entscheidung der Verwaltung oder dem sonstigen Nutzen für Sie als Antragsteller.
Auch für einen ablehnenden Bescheid muss die Untere Immissionsschutzbehörde eine Gebühr erheben.
Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat übersandt. Eine Zahlung ist erst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheides erforderlich.
Zahlungsweisen
Überweisung
Hinweise und Besonderheiten
Ordnungswidrigkeiten (§ 17 Abs. 1 Buchstabe e):
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 1 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ohne behördliche Ausnahmegenehmigung Betätigungen ausübt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Onlinedienstleistungen
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zur AnmeldungDienste finden:

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zur Anmeldung- Zuständige Einrichtung
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- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Eicker Immissionsschutz, Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Stellungnahmen zu Baugesuchen und Bauleitplanverfahren
- Tel.:
- +49 201 88-59529
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Frau Matthey Verwaltungsangelegenheiten; Verfolgung ordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Tel.:
- +49 201 88-59113
- E-Mail:
- petra.matthey@umweltamt.essen.de