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Lebensmittelunternehmer*innen tragen eine hohe Verantwortung und müssen wichtige gesetzliche Vorschriften einhalten.


Ein Lebensmittelbetrieb sollte bestimmte Mindeststandards erfüllen. Nachfolgend sind einige Informationen zusammengestellt, die dabei helfen sollen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Eigenkontrollen im Betrieb

Jeder Lebensmittelbetrieb muss ein betriebsspezifisches Eigenkontrollkonzept erstellen. Ziel des Kontrollkonzeptes ist es, die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel von der Herstellung bis zur Abgabe zu gewährleisten. Der Betrieb muss dokumentieren, welche Eigenkontrollen er durchführt, um mögliche Gesundheitsrisiken zu beherrschen. Das Eigenkontrollsystem sollte übersichtlich ein, damit darin leicht gearbeitet werden und der Lebensmittelüberwachung ein nachvollziehbares Konzept vorgelegt werden kann. Kontrollergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise in Form von Checklisten. Diese Listen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und in einem Ordner zu sammeln.

Muster und Merkblätter finden sich im Dokumentenbereich.

Personalschulungen

Mitarbeiter*innen müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die erforderliche Hygiene geschult werden. Die Schulung sollte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach regelmäßig mindestens jährlich unter Berücksichtigung der Ausbildung der Person erfolgen.

Merkblätter zur Personalschulung finden sich im Dokumentenbereich.

Kennzeichnungspflichten

Vielen Lebensmitteln werden zum Zwecke der Konservierung, des besseren Aussehens wegen oder aus technologischen Gründen Konservierungsstoffe, Farbstoffe und andere Stoffe zugesetzt.

Diese Zusatzstoffe und auch sonstige Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, müssen besonders kenntlich gemacht werden.

Genauere Informationen, wie dies zu erfolgen hat, finden sich in dem Merkblatt im Dokumentenbereich.

Noch mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV). Der Link findet sich bei den Weiterführenden Informationen.

Entsorgung von Küchen- und Speisenabfällen in der Gastronomie

Küchen- und Speiseabfälle dürfen wegen der damit verbundenen Tierseuchengefahr nicht an Nutztiere verfüttert werden.

Gewerbliche Einrichtungen dürfen Küchen- und Speiseabfälle sowie ehemalige Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen nicht über den Hausmüll entsorgen. Die Entsorgung muss in dafür zugelassenen Betrieben erfolgen. Eine aktuelle Liste solcher Unternehmen findet sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die über den Link bei den Rechtsvorschriften zu Küchen- und Speiseabfällen geöffnet werden können.

Rechtliche Vorschriften

Die grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts sind der gesundheitliche Verbraucherschutz sowie der Schutz vor Irreführung und Täuschung der Verbraucher. Hierzu gelten sowohl Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch nationale Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Die wichtigsten Vorschriften sind bei den Rechtsgrundlagen aufgeführt.

Weitere Informationen zu allen beschriebenen Themen gibt es auf den Internetseiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes über den Link bei den Weiterführenden Informationen.


Wichtige Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften für Lebensmittelhygiene

Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Rechtsvorschriften zu Kosmetikartikeln

Rechtsvorschriften zu Bedarfsgegenständen

Rechtsvorschriften zu Tabakerzeugnissen

Rechtsvorschriften zu Küchen- und Speiseabfällen